Aktuelle Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
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Elterngeld
Bitte beachten!
Aufgrund der aktuellen Virus-Situation müssen weiterhin entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um die Kunden sowie Beschäftigten zu schützen.
Daher ergeben sich folgende Änderungen:
Aktuell können persönliche Sprechstunden grundsätzlich nur nach telefonischer Terminvereinbarung stattfinden.
Unterlagen können per Mail, per Post oder in dem vor Ort befindlichen Briefkasten eingereicht werden.
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Telefonische Erreichbarkeit:
Montag von 10 – 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 9 – 12 Uhr
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Wir bitten von telefonischen Rückfragen nach dem Bearbeitungsstand abzusehen!
Wir sind bemüht, die Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten.
Die Bearbeitungszeit ab Vollständigkeit der Unterlagen beträgt 8 – 10 Wochen.
So erreichen Sie uns:
Elterngeld kann im Rathaus Reinickendorf, 2.Etage, Zimmer 283 – 293 beantragt werden.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes.
Auskunft zum Elterngeld erhalten Sie in der Telefonsprechstunde
montags von 10 – 12 Uhr,
sowie dienstags und donnerstags von 9 – 12 Uhr unter
90294 6129 für die Buchstaben: A, C, I, J, Q, T, W – Z
90294 6130 für die Buchstaben: B. E. M, N, U, V
90294 6104 für die Buchstaben: K, R, S
90294 6033 für die Buchstaben: D, F, G, H, L, O, P
Sie erreichen uns auch per E- Mail
Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, die dem Ziel dient, einen Teil des Erwerbseinkommens zu ersetzen, das aufgrund der persönlichen Betreuung neugeborener Kinder wegfällt. Aber auch ohne vorheriges Erwerbseinkommen ist der Bezug von Elterngeld als Mindestbetrag möglich.
Mit dem Online-Antragsassistenten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Sie Ihren Elterngeld-Antrag online ausfüllen.
Antragsformulare und weitere Informationen sind über den nachfolgenden Link Elterngeld abrufbar, in der o. g. Stelle oder an der Rathausinformation erhältlich.
Ausführliche Informationen und einen Elterngeldrechner finden Sie im Familienwegweiser.
ElterngeldPlus
Für Geburten ab 01.07.2015 gilt das neue ElterngeldPlus.
Auf der Webseite www.elterngeld-plus.de finden Sie umfangreiche Informationen und auch eine Sammlung häufiger Fragen mit Berechnungsbeispielen.
Betreuungsgeld
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 21.07.2015 das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt. Bitte lesen Sie ergänzende Informationen auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Behörde darf kein Betreuungsgeld mehr bewilligen.Noch nicht beschiedene Anträge müssen abgelehnt werden.
Infotool-Familie
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Jugendamt ZAL 5.0
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- (030) 90294-6154
- Fax:
- (030) 90294-6195
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Mo – Fr 08.00-18.00 Uhr
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