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Jugendschutz und Jugendmedienschutz
Ansprechpartner im Jugendamt Reinickendorf:
- Frau Pfennig, Tel.: (030) 90294-6046
- Umfassende Informationen zum Kinder- und Jugendschutz der Berliner Senatsverwaltung
- Mit der neuen FSK App (www.fsk.de/app) sind ab sofort die Altersfreigaben und Freigabebegründungen zu aktuellen Filmen jederzeit mobil verfügbar. Ergänzt wird das Angebot der kostenlosen App durch Features wie aktuelle Trailer, Plakate und lustige Spiele.
- Computersucht
- Sex
- Waffen
- Verträge
- Taschengeld
- soziale Netze/Netzwerke
- Alkohol
- Führerschein
- Handy/Smart – I – Phones*…
Obwohl nach dem Jugendschutzgesetz der Erwerb und der Konsum von Alkohol durch Minderjährige klar geregelt ist, haben problematische Alkoholkonsummuster von Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren stark zugenommen.
Viele wissen auch nicht, dass im Rahmen des Gaststättengesetzes (§ 6GastG) ein nichtalkoholisches Getränk zum gleichen Preis wie ein auch mengenmäßig vergleichbares alkoholisches angeboten werden muss. Zudem ist jede Verkaufsstelle – auch Kioske – verpflichtet, auf die gesetzlichen Vorschriften per Aushang hinzuweisen (§ 3 JuSchG).
Die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche ist nach dem Jugendschutzgesetz nicht nur in Gaststätten und Verkaufsstellen, sondern auch sonst in der Öffentlichkeit verboten und zwar für jedermann. Ein derartiges Verhalten kann von Polizei und Ordnungsbehörden untersagt werden. Veranstalter und Gewerbetreibende handeln in diesen Fällen darüber hinaus ordnungswidrig und müssen daher mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie Alkohol an Kinder und Jugendliche abgeben. Dies gilt auch dann, wenn sie Ihnen den Verzehr gestatten, d.h. den Konsum dulden. Hierzu zählen insbesondere die Fälle, wo für den Veranstalter oder Gewerbetreibenden bei der Alkoholabgabe an Erwachsene offenkundig ist, dass diese den Alkohol an Kinder und Jugendliche weiterreichen.”
Verstoß gegen Jugendschutz – Senat erhöht Bußgeld (11.Januar 2011)
Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz will der Berliner Senat mit höheren Bußgeldern ahnden. Wie der «Berliner Kurier» berichtete, sollen die Neuerungen am 1. Februar in Kraft treten. Wer Bier an Kinder verkauft, muss demnach mit 1500 Euro statt 400 Euro Bußgeld rechnen. Bei Jugendlichen sind es 1000 Euro statt 300 Euro. Beim Verkauf von Zigaretten an Kinder liegt das Bußgeld bei 1000 statt 300 Euro. Bei der Abgabe an Jugendliche erhöht sich das Bußgeld von 200 Euro auf 750 Euro. Wird ein Kind in einer Spielhalle erwischt, verdoppelt sich der Betrag auf 1000 Euro. Ein Rundschreiben habe der Senat bereits an die Bezirksämter verschickt.
- Das aktuelle Jugendschutzgesetz
- Das neue Internetportal Jugendschutz aktiv des Bundesfamilienministeriums informiert rund um das Thema Jugendschutz und geht damit auf die wichtigsten Fragen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Angestellten im Handel ein.
- Auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz gibt es weitere ausführliche Informationen zum Kinder- und Jugendschutz.
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