Sterberegister

Frau steht auf einer Beerdigung mit Rose in der Hand vor einem Sarg

Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Öffnungszeiten vorrangig für die persönliche Vorsprache eingerichtet sind und daher die telefonische Erreichbarkeit zu diesen Zeiten eingeschränkt sein kann.

Für Ihre Fragen steht Ihnen folgende Ansprechpartnerin zur Verfügung:

Standesbeamtin Zuständigkeit Telefonnummer Zimmer
Frau Fänrich Beurkundung aktueller Sterbefälle (030) 90294-2155 240

Aufgaben

  • Ausstellung von Bestattungsscheinen
  • Bearbeitung von Sterbefallanzeigen, auch Sterbefälle im Ausland

Das Sterberegister des Standesamts Reinickendorf von Berlin ist für die Beurkundung von Sterbefällen zuständig, die sich im Bezirk Reinickendorf ereignet haben.

Seit dem 01.01.2009 werden auch Sterbefälle im Ausland beurkundet, wenn der/die Verstorbene seinen/ihren letzten Wohnsitz in Berlin-Reinickendorf hatte und die deutsche Staatsangehörigkeit besaß.

Sterbefälle müssen innerhalb von drei Tagen beim Standesamt angezeigt werden.

Falls Sie den Tod eines/einer nahen Angehörigen zu bedauern haben, können Sie sich zunächst an ein Bestattungsunternehmen wenden, welches alle erforderlichen Behördengänge für Sie erledigt.

Falls Sie sich persönlich darum kümmern möchten, sprechen Sie bitte mit folgenden Unterlagen während der genannten Sprechzeiten im Standesamt vor:
  • Sterbefallanzeige der Einrichtung/des Krankenhauses; diese muss ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Stempel der Einrichtung versehen sein (Religionsangabe, ob diese eingetragen werden soll oder nicht, Anzahl der Kinder, Angabe des Auskunftsgebers, ggf. Anschrift des/der hinterbliebenen Ehegatten/Ehegattin oder Lebenspartners/Lebenspartnerin und Anzahl der gewünschten Sterbeurkunden nicht vergessen).
  • Leichenschauschein: ein Exemplar “nicht vertraulicher Teil” sowie zwei Exemplare “vertraulicher Teil” (verschlossen in einem Umschlag)
  • Ausweisdokument der Verstorbenen/des Verstorbenen
  • Meldebescheinigung mit Familienstand (nur notwendig, wenn die oder der Verstorbene nicht mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet war)
Urkunden sind immer im Original vorzulegen. Diese richten sich nach dem jeweiligen Familienstand des/der Verstorbenen:
  • ledig: Geburtsurkunde, erhältlich beim Geburtsstandesamt
  • verheiratet: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt (gehen aus der Eheurkunde die Geburtsstandesämter der Ehegatten nicht hervor müssen auch die Geburtsurkunden vorgelegt werden)
  • verwitwet: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde jeweils mit Vermerk über den Tod des/der Ehegatten/Ehegattin oder zu den Heiratsunterlagen die Sterbeurkunde (gehen aus der Eheurkunde die Geburtsstandesämter der Ehegatten/Ehegattinnen nicht hervor müssen auch die Geburtsurkunden vorgelegt werden)
  • geschieden: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde mit Eintrag über die Scheidung oder zu den Heiratsunterlagen das rechtskräftige Scheidungsurteil (gehen aus der Eheurkunde die Geburtsstandesämter der Ehegatten/Ehegattinnen nicht hervor müssen auch die Geburtsurkunden vorgelegt werden)
  • Ausländische Urkunden, wenn Sie nicht in internationaler Form ausgestellt wurden, sind mit einer Übersetzung vorzulegen. Diese muss gefertigt sein von einer für Deutsche Behörden und Gerichte beeidigten dolmetschenden Person.
  • Hinterlässt der/die Verstorbene minderjährige Kinder, sind die Geburtsurkunden der Kinder vorzulegen.

Sterbefälle im Ausland

Ist eine/ein deutsche/r Staatsangehörige/r, der in Berlin-Reinickendorf gemeldet war, im Ausland verstorben, kann hier ein Antrag auf Nachbeurkundung gestellt werden. Antragstellende Personen können der/die hinterbliebene Ehegatte/Ehegattin oder Lebenspartner/Lebenspartnerin, die Kinder oder die Eltern sein. Die erforderlichen Unterlagen sind dem vorhergegangenen Text zu entnehmen. Wichtig ist, dass die ausländische Sterbeurkunde vorgelegt werden muss. Sofern weitere Unterlagen vorhanden sind, die den Sterbezeitpunkt betreffen, sind diese vorzulegen. Die Unterlagen sind falls nicht international ausgestellt, mit einer Übersetzung vorzulegen, gefertigt von beeidigten dolmetschenden Personen.

Gebühren

Folgende Gebühren fallen an:

  • Sterbeurkunde/Internationale Sterbeurkunde 12,— Euro
  • jeder weitere gleichzeitig ausgestellte Sterbeurkunde 6,— Euro
  • Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalles aus dem Ausland ab 40,— Euro

Bei weiteren Fragen können Sie uns unter den o.g. Telefonnummern erreichen.