Arbeitsbedingungen

Die Arbeitsbedingungen richten sich im Bezirksamt Reinickendorf
für tariflich beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach den für das Land Berlin geltenden Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Auf Beamtinnen und Beamte finden die für das Land Berlin geltenden beamtenrechtlichen Regelungen und Vorschriften Anwendung (z.B. Landesbeamtengesetz Berlin).

Beispielhaft einige Eckpunkte:

  • regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit

    • 39,4 Stunden (Tarifbeschäftigte)
    • 40 Stunden (Beamtinnen und Beamte)
  • Urlaubsanspruch

    • 30 Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche)
  • Bezahlung

    • Entgelt nach TV-L für Tarifbeschäftigte
    • Besoldung nach Landesbesoldungsgesetz (LBesG) Berlin für Beamtinnen und Beamte
    • jährliche Sonderzahlung
  • zusätzliche Leistungen

    • Vermögenswirksame Leistungen nach dem 5. VermBG
    • Zahlung einer außertariflichen Hauptstadtzulage von bis zu 150,- € (bis Entgeltgruppe E13/ Besoldungsgruppe A13)
  • (zusätzliche) Altersversorgung

    • zusätzliche Altersversorgung der VBL für Tarifbeschäftigte
    • Altersversorgung nach Landesbeamtenversorgungsgesetz – LBeamtVG Berlin für Beamtinnen und Beamte
  • Job-Ticket

    • Inanspruchnahme des VBB-Firmentickets