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Aufgaben des Fachbereichs Umweltschutz
Aufgabe des Fachbereichs Umwelt ist es, darauf hinzuwirken, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden oder vermindert werden, soweit dies durch gesetzliche Vorgaben möglich ist. Neben der Bearbeitung von Bürgerbeschwerden, werden Überwachungen von Gewerbetrieben durchgeführt, Genehmigungen und Erlaubnisse im Bereiche Gewässerschutz und Immissionsschutz erteilt.
Der Fachbereich gliedert sich in drei Arbeitsgruppen:
Immissionsschutz
Der Immissionsschutz hat zum Ziel, Menschen, Tiere und Pflanzen vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverschmutzungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht und Strahlen zu schützen.
In bezirklicher Zuständigkeit liegt hier die Überwachung der sogenannten nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen. Das Spektrum dieser Anlagen umfasst insbesondere Betriebsstätten, aber auch Sport- und Veranstaltungsstätten, ortsveränderliche Maschinen und Geräte wie Rasenmäher oder Stromaggregate und Grundstücke auf denen Stoffe gelagert oder Arbeiten durchgeführt werden. Beispiele. Auch Umweltschutzvorsorge ist hier ein Thema. Speziell an Bauherren und Gewerbetreibende richtet sich diese Zusammenstellung von Immissionsschutzinformationen.
Weitere Informationen aus dem Bereich Immissionsschutz:
Wichtige Begriffe zum Immissionsschutz | Abfall | Lärm | Luft | Strahlung / Licht
Gewässerschutz
Der Gewässerschutz hat zum Ziel, die oberirdischen Gewässer als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern und das Grundwasser zu schützen, um so auch langfristig das lebensnotwendige Trinkwasser in ausreichender Qualität und Menge zu erhalten. Die Seen unseres Bezirkes haben auch eine wichtige Funktion für die Naherholung.
Die Aufgaben im Bereich Gewässerschutz gliedern sich in 2 Arbeitsschwerpunkte, zum einen Überwachung von Anlagen, durch die eine Wassergefährdung möglich ist und zum anderen Gewässeraufsicht für alle oberirdischen Gewässer mit Ausnahme der Fließgewässer.
Weitere Informationen aus dem Bereich Gewässerschutz:
Wasser
Bodenschutz
Der Bodenschutz soll die Funktion des Bodens nachhaltig sichern oder wiederherstellen. Hierzu ist es notwendig, schädliche Bodenverunreinigungen zu verhindern und bestehende soweit möglich zu beseitigen. Zur Funktion des Bodens gehören neben dem Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen auch die Schutz- und Filterfunktion für das Grundwasser.
Zu den Aufgaben des Bereiches gehören die Erfassung und Bewertung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen, sowie die Festlegung und Durchführung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder Risikominderung bei eingetretenen Boden- und Grundwasserverunreinigungen.
Weitere Informationen aus dem Bereich Bodenschutz:
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Naturschutzamt
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