Die bovine Virusdiarrhoe, kurz BVD, ist eine viral bedingte Infektionskrankheit bei Wiederkäuern, die vorwiegend bei Rindern auftritt und zu den gelisteten Tierseuchen gezählt wird.
BVD gehört zu den weltweit wirtschaftlich bedeutendsten Infektionskrankheiten des Rindes und wird durch das Bovine-Virusdiarrhoe-Virus (BVDV) ausgelöst.
Die Übertragung der Viren erfolgt hauptsächlich über Kälber, deren Mutter sich und ihr ungeborenes Kalb während der Trächtigkeit zwischen dem 40. und 120. Trächtigkeitstag mit dem Virus infiziert. Solche Kälber sind nach ihrer Geburt oft klinisch unauffällig, bleiben aber persistent infiziert, d. h. sie scheiden lebenslang Virus in hohen Mengen in Körpersekreten und Kot aus. Sie stellen die wichtigste Infektionsquelle dar und können einen seuchenhaften Krankheitsverlauf in einem Bestand verursachen.
Gesunde Rinder infizieren sich durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch die Aufnahme der Erreger über kotverschmutztes Futter.
Die Bekämpfung erfolgt seit dem 01.01.2011 bundesweit auf Grundlage der BVDV-Verordnung und basierte auf der schnellen Erkennung und Entfernung von persistent-infizierten Tieren durch Untersuchung aller neugeborenen Kälber auf BVDV.
Das Land Berlin befindet sich zurzeit im sogenannten BVD-Tilgungsprogramm, das darauf abzielt, die bovine Virusdiarrhoe (BVD) bei Rindern zu beseitigen und steht nun kurz davor bei der Europäischen Union in das Anerkennungsverfahren für den Status „frei von BVD“ einzutreten.
Hierzu müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein, u. a. muss ein Impfverbot gegen das BVD Virus bestehen und BVD-geimpfte Rinder dürfen nicht eingestallt werden, da sie in der Labordiagnostik schlecht von erkrankten Tieren zu unterscheiden sind.
Zu diesem Zweck haben die Berliner Bezirke entsprechende, hier veröffentlichte Allgemeinverfügungen erlassen, die sowohl die Impfung gegen das BVD Virus als auch das Einstallen von geimpften Tieren untersagen.