Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis sind bei dem für den Betriebssitz örtlich zuständigen Veterinär-und Lebensmittelaufsichtsamt zu stellen. Wichtigste Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist ein Sachkundenachweis, also ein Nachweis der für die Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Dazu haben sich die Bundesländer auf einheitliche Standards verständigt.
Hundeausbildung
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Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes vom 12.07.2013 wurde die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden oder das gewerbsmäßige Anleiten des Tierhalters oder der Tierhalterin zur Hundeausbildung unter Erlaubnisvorbehalt gestellt. Die Erlaubnispflicht gilt seit dem 01.08.2014. Unter diese Erlaubnispflicht fallen u. a. Hundeschulen und Hundepsychologinnen und Hundepsychologen. Verhaltenstherapeutische Tätigkeiten von Tierärztinnen und Tierärzten im Rahmen der Ausübung ihrer Praxistätigkeit fallen nicht unter die Erlaubnispflicht.
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
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