Mehr Verbraucherschutz im Online-Handel und bei Kaffeefahrten

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Mehr Verbraucherschutz im Online-Handel und bei Kaffeefahrten

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes Im Wettbewerbs- und Gewerberecht wurde die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie durch Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz beinhaltet weitreichende Verbesserungen der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel, insbesondere durch Einführung neuer Informationspflichten der Betreiber von Online-Marktplätzen, eine Erweiterung des Katalogs unzulässiger irreführender geschäftlicher Handlungen und die Einführung eines Schadensersatzanspruches der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Verstößen hiergegen. Darüber hinaus stärkt das Gesetz den Verbraucherschutz durch Änderung der Gewerbeordnung bei sog. Kaffeefahrten durch strengere Pflichten der Veranstalter bei der Ankündigung solcher Veranstaltungen und die Einführung eines Vertriebsverbotes für Finanzprodukte (z.B. Versicherungen und Bausparverträge) sowie Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel.

Nähere Informationen hierzu:

Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs und Gewerberecht

Artikel der Bundesregierung: Verbraucherrechte stärken

Durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge wird die Ausübung des Kündigungsrechts bei sog. Dauerschuldverhältnissen erheblich erleichtert. Unternehmen, die einen Online-Vertragsabschluss anbieten, müssen auf ihrer Webseite einen leicht zugänglichen und eindeutigen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Der neu eingeführte § 312k BGB regelt in diesem Zusammenhang weitere Verbesserungen, wie die Verpflichtung der Unternehmen zur sofortigen Übersendung einer Bestätigung per Mail unter Angabe von Datum und Uhrzeit des Eingangs der Kündigung sowie des Zeitpunktes der Vertragsbeendigung. Das Land Berlin hat sich auf der Verbraucherschutzministerkonferenz dafür ausgesprochen, dass es auf europäischer Ebene eine entsprechende Regelung auch für die Ausübung des gesetzlichen Widerrufrechts von Verträgen bedarf.

Bundesgesetzblatt: Gesetz für faire Verbraucherverträge

Artikel der Bundesregierung: faire Verbraucherverträge

Artikel der Verbraucherzentrale: Verträge ab 1. Juli 2022 mit wenigen Klicks kündigen

Über weitere aktuelle Gesetzesänderungen informiert die Verbraucherzentrale Berlin:

Über weitere aktuelle Gesetzesänderungen informiert die Verbraucherzentrale Berlin:

Artikel der Verbraucherzentrale Berlin – Das ändert sich 2022 bei Rechten und Verträgen