Coronavirus Covid-19
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite des Landes Berlin.
Inhaltsspalte
Erste juristische Prüfung

+++++++ Wichtig !!! ++++++
Momentan bietet das GJPA pandemiebedingt KEINE Sprechstunden vor Ort an.
Fragen werden telefonisch von den Mitarbeitenden der Geschäftsstellen am Montag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 9.30 – 12.00 Uhr beantwortet.
Telefon der Geschäftsstelle der ersten juristischen Prüfung: 030 9013 3333
Telefon der Geschäftsstelle der zweiten juristischen Prüfung: 030 9013 3317
Bis auf Weiteres finden auch vorerst KEINE Klausureinsichten mehr statt. Sie können bereits vor der Einsicht in die Klausuren Widerspruch gegen den Prüfungsbescheid einlegen. Den Widerspruch können Sie kostenfrei zurücknehmen, sollte die schließlich durchgeführte Klausureinsicht ergeben, dass er aus Ihrer Sicht keine Aussicht auf Erfolg verspricht.
Zu den Auswirkungen des Coronavirus finden Sie alle aktuellen Hinweise auf der Startseite des GJPA
Keine Anrechnung des Wintersemesters 2020/21 auf die Freiversuchsregelung („Freischuss“)
Das GJPA Berlin-Brandenburg hat in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden Auffassung der Justizverwaltungen der Länder entschieden, dass auch das Wintersemester 2020/21 bei der Berechnung des Freiversuchs insgesamt nicht mitgezählt wird, d.h. bei der Berechnung der Frist des § 13 Abs. 1 JAO (Berlin/Brandenburg) unberücksichtigt bleibt. Dies gilt daher auch bei einer Anmeldung zu kommenden Prüfungskampagnen. Da das Semester nicht als Fachsemester gezählt wird, profitieren von dieser Regel auch diejenigen, die ansonsten die Höchstfrist des § 13 Abs. 2 JAO (Berlin/Brandenburg) bereits ausgeschöpft haben.
Sprechzeiten
- Meldefristen!*
Die Anmeldungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung können zur Zeit nur postalisch erfolgen!
Bitte fügen Sie der Anmeldung eine Kopie des Ausweises bzw. des Reisepasses bei.
Bitte schriftlich an das GJPA, Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Salzburger Str. 21-25, 10825 Berlin.
Herbstkampagne 2021: 05.05. – 16.06.2021
Frühjahrskampagne 2022: 03.11. – 15.12.2021
(Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten auch für Kandidaten zur Verfügung stehen, die eine persönliche Beratung vor Ort in Anspruch nehmen wollen. Daher kann es vorkommen, dass nicht jeder Telefonanruf sofort entgegen genommen werden kann.) Dies gilt nur für die Pandemie freie Zeit!
Ansprechpartner
Auskunft und Beratung – Geschäftsstelle Zimmer 316
- Herr Dietert und Frau Eisele 030/9013 – 3333
Weitere Informationen zur staatlichen Pflichtfachprüfung
- Allgemeine Hinweise
- Termine
- Anmeldung und Zulassungsvoraussetzungen
- Praktika
- Freiversuch und Meldefristverlängerung
- Notenverbesserung
- Zeugnisse in der Notenverbesserung
- Hinweise zum Ablauf der Prüfungen
- Hinweise zum Aktenvortrag
- Zuhörer in den mündlichen Prüfungen
- Hilfsmittel
- Klausurergebnisse
- Gesamtzeugnis der ersten juristischen Prüfung
Bewerbung für das Referendariat
Die Bewerbungsunterlagen sind bei den Referendarabteilungen der Präsidentin des Kammergerichts und dem Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erhältlich.