Die Einsichtnahme in die Prüfungsakten und die Klausuren ist nach Erhalt:
• des Zeugnisses der staatlichen Pflichtfachprüfung
• der Zustellung des Nichtbestehensbescheides
• der Eingangsbestätigung bei Verzicht auf die mündliche Prüfung in der Notenverbesserung
möglich und setzt eine vorherige Terminvereinbarung voraus.
Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch erst nach Erhalt eines rechtsmittelfähigen Bescheides zulässig ist. Die unverbindliche Notenmitteilung ist kein rechtsmittelfähiger Bescheid.
Sonstige Fragen werden telefonisch von den Mitarbeitenden der Geschäftsstellen von Montag bis Freitag
in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr beantwortet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht jeder Telefonanruf umgehend entgegengenommen werden kann und nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit per E-Mail unter gjpa@senjustv.berlin.de., mit uns in Kontakt zu treten.
Wir bleiben stets bemüht, Ihre Anfragen zügig zu bearbeiten und bitten weiterhin um etwas Geduld.
Ansprechpartner:
Auskunft und Beratung – Geschäftsstelle Zimmer 316
Herr Dietert/Frau Eisele, Tel.: 030/9013 – 3333