Ergebnisse der ersten juristischen Staatsprüfung

Klausurergebnisse der ersten juristischen Staatsprüfung

Kandidaten, die an der Prüfung im Notenverbesserungsverfahren teilnehmen, werden gemäß § 14 Abs.1 S. 4 JAO n. F. nur dann zur mündlichen Prüfung geladen, wenn sie sich hierfür unverzüglich nach Veröffentlichung der Bewertung der Aufsichtsarbeiten anmelden. Maßgeblich ist die hier zu findende Einstellung der Noten in das Internet bzw. der zeitgleich erfolgende Aushang im Prüfungsamt.

Die Anmeldung zur mündlichen Prüfung soll mittels dieses Online-Formulars auf elektronischem Wege erfolgen.

Anmeldungen, die länger als eine Woche nach Bekanntgabe der Bewertungen aller Aufsichtsarbeiten eingehen, werden regelmäßig als verspätet angesehen. Eine Anmeldung vor Veröffentlichung der Noten ist nicht möglich. Erfolgt die (rechtzeitige) Anmeldung zu der mündlichen Prüfung nicht, gilt dies als Verzicht auf die Fortsetzung des Notenverbesserungsverfahrens, § 14 Abs.2 S.2 JAO n.F.

Die Klausurergebnisse werden im Internet veröffentlicht.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Notenmitteilung handelt.

Eine Kontrolle der erfassten Noten hat noch nicht stattgefunden. Diese wird regelmäßig erst anhand der individuellen Ansetzungen zur mündlichen Prüfung bzw. vor Bescheiderteilung durchgeführt.

Die Bewertungen sind sortiert nach der vom Prüfungsamt an jeden Teilnehmer durch Zulassungs- oder Ladungsschreiben mitgeteilten laufenden Nummer des Geschäftszeichens (Aktenzeichens, nicht Kennziffer!) , z. B. 2230 E1 00000/00. Bitte beachten Sie auch die Jahrgangszahl! Prüflinge, die nicht mehr über das Ladungsschreiben verfügen, können ihr Aktenzeichen unter Übersendung einer Kopie ihres Personalausweises bzw. Passes per E-Mail in der Geschäftsstelle des ersten Examens erfragen.

  • EJS_Notenaushang 2023

    PDF-Dokument (93.1 kB) - Stand: 11.01.2024