9-Punkte-Programm

Beratungsgespräch, Coaching; zu sehen sind eine Damen- und eine Herrenhand

Erfahrungsbericht

Entsprechend Punkt 9 wird hiermit für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf ein Erfahrungsbericht für die Jahre 2000 – 2004 vorgelegt. Erfahrungsbericht

zum Beitritt in das Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland

Zweckbestimmung

Das Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Kommunen. Die beteiligten Kommunen haben sich mit diesem Netzwerk ein Lern-, Aktions- und Diskussionsinstrument geschaffen, mit dem sie ihre eigene Arbeit im Sinne der Gesunden-Städte-Konzeption “vor Ort” unterstützen und bereichern können. Für diese Funktion hat der gegenseitige Informations- und Erfahrungsaustausch eine hohe Bedeutung. Alle Mitglieder müssen für die Erfüllung dieser Zweckbestimmung Sorge tragen.
Das Leitbild Gesunde Stadt braucht zu seiner Umsetzung die prozesshafte Verwirklichung von Voraussetzungen, die im folgenden als “Kriterien für die Teilnahme am Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland” beschrieben sind:

Kriterien für die Teilnahme

Städte, Kreise oder Stadtbezirke, die bereit sind, in ihrer Stadt, ihrem Kreis oder ihrem Bezirk (im folgenden “Städte”) ein Gesunde Städte-Projekt durchzuführen und sich auf das 9-Punkte-Programm verpflichten, können dem Gesunden Städte-Netzwerk beitreten.
Ein schriftlicher Antrag der beitrittsbereiten Kommune ist an das Gesunde-Städte-Sekretariat in Hamburg zu stellen, in dem folgende Selbstverpflichtungen explizit enthalten sind:

Punkt 1

Der Rat der Stadt befürwortet die Gesunde-Städte-Konzeption und erklärt sich damit gleichzeitig mit den Zielen und Inhalten der Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung (1986) einverstanden.

Mindeststandard:

Es wird für den Beitritt in das Gesunde Städte-Netzwerk eine Beschlussvorlage erarbeitet, der der Rat zustimmt. Der Rat der Stadt beschließt über den Eintritt in das Gesunde Städte-Netzwerk und über den Austritt. Im Falle des Austritts müssen vor der Entscheidung der Koordinator/die Koordinatorin der Kommune und der Koordinator/die Koordinatorin der Initiativen, Selbsthilfegruppen und selbstorganisierten Projekte gehört werden.

Punkt 2

Die Benennung einer für die kommunale Gesunde-Städte-Arbeit zuständigen Person hat verbindlich zu erfolgen.

Mindeststandard:

Die verantwortliche Ansprechperson erfüllt die Aufgaben des kommunalen Koordinators/der kommunalen Koordinatorin der Gesunde Städte-Arbeit.

Punkt 3

Eine ressortübergreifende gesundheitsfördernde Politik ist zu entwickeln. Dafür werden die verschiedenen Politikbereiche und Fachämter über die Gesunde-Städte-Konzeption informiert. Weitere Institutionen (Krankenkassen, Verbände, Bildungseinrichtungen, Wissenschaft, Wirtschaft usw.) sowie Bürgerinitiativen sind in diesen Prozess einzubeziehen. Die Einrichtung entsprechender kooperativer Infrastrukturen (Gesundheitsförderungskonferenz) wird für die Umsetzung einer präventiven Gesundheitspolitik empfohlen. (siehe Gesundheitskonferenz Marzahn-Hellersdorf)

Mindeststandard:

Intersektorale Kooperationsstrukturen werden genutzt, entwickelt und gestärkt.

Punkt 4

Gesundheitsfördernde Inhalte und Methoden sollen bei allen öffentlichen Planungen und Entscheidungen berücksichtigt werden. Dafür sind entsprechende Voraussetzungen zu entwickeln.

Mindeststandard:

Die für die Gesunde Städte-Arbeit verantwortliche Ansprechperson wird über städtische Planungen, die gesundheitliche Belange berühren, frühzeitig und vollständig informiert.

Punkt 5

Ziel ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, dass alle Bürgerinnen und Bürger sich verstärkt an der Gestaltung ihrer Lebens- und Umweltbedingungen beteiligen können. Für diese Mitwirkung wird die Schaffung geeigneter Unterstützungs- und Koordinierungsstrukturen empfohlen.

Mindeststandard:

Die vorhandenen Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten werden seitens der Kommune den Bürgern transparent gemacht und umgesetzt.

Punkt 6

Verständliche und zugängliche Informationen und Daten sollen den Prozess zu einer gesunden
Stadt begleiten (Gesundheits- und Sozialberichterstattung).

Mindeststandard:

Gesundheits- und Sozialberichterstattung muss von der Analyse über die Möglichkeiten der Beratung bis zur konkreten Handlung als kommunale Gemeinschaftsaufgabe begriffen und umgesetzt werden.

Punkt 7

Die Teilnahme an gemeinsamen Treffen mit Delegierten der am Netzwerk beteiligten Städte soll den gegenseitigen Austausch und die Weiterentwicklung der gesundheitsfördernden Aktivitäten gewährleisten.
Die Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung ist zu ermöglichen für je einem Vertreter/einer Vertreterin der Mitglieds-Gebietskörperschaft und je einem Vertreter/einer Vertreterin aus dem Kreis der Selbsthilfegruppen, Bürgerinitiativen, selbst-organisierten Projekten der Mitglieds-Gebietskörperschaft, der/die in der jeweiligen Kommune gewählt wird.
Die Beteiligung an weiteren Treffen (z. B. Symposium, Workshops) ist zu unterstützen.

Mindeststandard:

Die Vertreterin/der Vertreter des Bereichs der Selbsthilfegruppen, Bürgerinitiativen, selbstorganisierten Projekten muss in transparenter Abstimmung ausgewählt werden.
Die Kosten für die Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung trägt die Kommune.

Punkt 8

Erfahrungen, Erkenntnisse und praktikable Modelle zur Gesundheitsförderung sind an das Gesunde Städte-Sekretariat zur Verbreitung im Netzwerk zu übermitteln.

Mindeststandard:

Die Mitglieder informieren das Gesunde Städte-Sekretariat regelmäßig und umfassend über ihre Aktivitäten, um einen lebendigen Informationsfluss im Netzwerk zu gewährleisten.

Punkt 9

Alle 4 Jahre trägt das Gesunde-Städte-Mitglied den anderen Netzwerkmitgliedern seinen Erfahrungsbericht vor, der die Erkenntnisse aus der kommunalen Gesunde-Städte-Arbeit reflektiert. Spätestens nach 4 Jahren werden die zuständigen Gremien in der Stadt (Stadtrat und/oder Fachausschuss/Fachausschüsse) über die kommunale Umsetzung der Gesunde-Städte-Programmatik informiert, um über die weitere Arbeit zu entscheiden.

Mindeststandard:

Der Erfahrungsbericht baut auf dem 9-Punkte-Programm und den Mindeststandards auf und stellt den Beitrag der Mitgliedschaft im Netzwerk dar.

Diese Beitrittskriterien sind auf der Mitgliederversammlung am 24. und 25. Mai 1993 in Greifswald beschlossen worden, Punkt 9 wurde am 7. Juni 2000 in Osnabrück verändert, die Mindeststandards sind auf der Mitgliederversammlung am 11. Juni 1999 in Frankfurt/Main verabschiedet worden.