Bitte senden Sie die Anträge und die entsprechenden Anlagen unterschrieben an das LAGetSi Berlin, wenn sich Ihr Arbeitsort in Berlin befindet.
Hinweis auf Gebühren (Kosten)
Bitte beachten Sie: Die Erteilung von Ermächtigungen ist gebührenpflichtig. Die Antragstellenden sind gemäß § 10 Absatz 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBeitrG) Schuldner der Verwaltungsgebühr.
Hinweis für bereits ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht
Die alte Richtlinie „Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte“ vom 27. Februar 2004 ist ungültig.
Sie wurde mit Datum vom 03.08.2022 durch die neue Richtlinie “Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht“ (GMBl 2022, S. 748) ersetzt.
Hinweis zur Ärztlichen Bescheinigung nach § 79 StrlSchV
In der ärztlichen Bescheinigung ist die Tauglichkeit der beruflich exponierten Person für die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgabe in den Stufen „tauglich“ (früher: keine Bedenken), bedingt tauglich (früher: keine Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen) und „nicht tauglich“ (früher: Bedenken) einzustufen. Bei einer bedingten Tauglichkeit sind die Gründe in der Bescheinigung anzugeben.
Wir empfehlen das Muster für die ärztliche Bescheinigung der oben genannten Richtlinie zu nutzen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Mailadresse medizinischerarbeitsschutz@lagetsi.berlin.de gern zur Verfügung.