Barrierefreiheitserklärung

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt www.berlin.de/lagetsi.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 01.08.2024 erstellt bzw. überarbeitet.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit aktueller BITV

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

Barriere: Ausgewählte Seite nicht ausgezeichnet

  • Beschreibung: Aria-Attribut für ausgewählte Seite nicht vorhanden.
  • Maßnahmen: Aria-Attribut wird ergänzt.
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barriere: Deaktivierte Elemente

  • Beschreibung: Deaktivierte Elemente sind teilweise nicht ausgezeichnet.
  • Maßnahmen: Deaktivierte Elemente werden ausgezeichnet.
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barriere: Grafiken und Bedienelemente

  • Beschreibung: Einige Logos und Bedienelemente werden nicht kontrastreich dargestellt, wenn die Farbe im Browser angepasst wird.
  • Maßnahmen: Anpassung der Logos und Bedienelemente.
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barriere: downloadbare pdf-Dokumente

  • Beschreibung: Nicht alle zur Verfügung gestellten Dokumente sind vollständig barrierefrei; einige Dokumente sind nur teilweise mit einer Vorlesesoftware lesbar (bspw. Formulare oder sehr komplex dargestellte Tabellen und Grafiken)
  • Maßnahmen: schrittweise Umgestaltung der Dokumente zur besseren Nutzbarkeit mit einer Vorlesesoftware
  • Zeitplan: Behebung 2025

Barriere: fehlende Erklärung in DGS und Leichter Sprache

  • Beschreibung: die Erklärung zur Barrierefreiheit sowie eine kurze Beschreibung des LAGetSi ist aktuell noch nicht in DGS und Leichter Sprache vorhanden
  • Maßnahmen: Aufträge für die Erstellung der fehlenden Materialien in DGS und Leichter Sprache werden erteilt und alsbald inhaltlich eingebunden
  • Zeitplan: Behebung Ende 2024 - Anfang 2025

Barriere: Inhalte der Bühne auf der Startseite

  • Beschreibung: Inhalte werden durch die Darstellungsform "Bühne" von Screenreadern vorgelesen, auch wenn diese ausgeblendet sind.
  • Maßnahmen: Umstellung der Darstellung der Inhalte auf der Startseite.
  • Zeitplan: Behebung Ende 2024

Unverhältnismäßige Belastung

Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre. (BIKTG Bln §4 Absatz 3):

Barriere: .

  • Beschreibung: .
  • Begründung: .

Kein Anwendungsfall

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des Barrierefreien IKT Gesetzes Berlin.

Ausnahmen, die nicht barrierefrei sein müssen:

Barriere: .

  • Beschreibung: .
  • Rechtsgrundlage: .

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

Name: Marie Herpe, Mei Li Klug
E-Mail: marie.herpe@lagetsi.berlin.de, meili.klug@lagetsi.berlin.de
Telefon: (030) 902 545 - 338 / - 112

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Die folgenden Angaben werden in der digitalen Barrierefreiheitserklärung immer ausgegeben: Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erhalten haben, oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!

Link zum Kontaktformular
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit