Geldleistungen

Euroscheine und Münzen

Hier finden Sie Informationen zum Bürgergeld und weiteren Geldleistungen.

Geld

Bürgergeld

Bürgergeld können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Erwerbsfähig ist jeder, der gesundheitlich in der Lage ist, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten. Weitere Informationen

Briefumschlag, @-Zeichen, Telefon

Unser Online Service für Sie: jobcenter.digital

Erledigen Sie Bürgergeldanträge, Weiterbewilligungsanträge und Veränderungsmitteilungen von zu Hause aus! Mit dem Online-Portal jobcenter.digital können Anträge, Veränderungsmitteilungen und dafür notwendige Unterlagen online an das Jobcenter Berlin Spandau übermittelt werden. Weitere Informationen

Ticket

Berechtigungsnachweis

Dieser Nachweis ersetzt seit 01.01.2023 den berlinpass (Erwachsene).

Der berlinpass für Kinder im Rahmen Bildung und Teilhabe (BuT) ist davon nicht betroffen.

Berechtigungsnachweis – der neue Nachweis für das Berlin-Ticket S
sowie weiterer Vergünstigungen im Bereich Sport, Bildung, Kultur und Freizeit in Berlin

  • Die Online Antragsstrecke zur Beantragung der VBB-Kundenkarte Berlin S
    ist unter dem Link zu finden.
  • Weitere Informationen zum Berechtigungsnachweis und zur
    VBB-Kundenkarte Berlin S sind unter dem Link zu finden.
  • Leistungsberechtigte Personen, die Fragen zur VBB-Kundenkarte Berlin S haben können sich an die folgende Mailadresse wenden

Seit 15.04.2024 steht jedem Bürger die Möglichkeit offen, sich bei Fragen zur VBB-Kundenkarte Berlin S oder Unterstützungsbedarf bei der Antragstellung gerne an die Hotline der BVG zu wenden. Die zentrale Hotline der BVG ist unter der Nummer 19449 erreichbar. Dort können die Bürgerinnen und Bürger unter Option 5 folgenden Text hören: “Du hast Fragen zur VBB Kundenkarte Berlin S oder deiner Beantragung? Dann sage Sozialticket oder drücke die 5.” Wird dieser Aufforderung Folge geleistet, wird an ein besonders geschultes Callcenter weitergeleitet.

Hinweis:
Ab 01.10.2024 wird die Ausstellung der Berechtigungsnachweise eingestellt.
Die Ausgabe der VBB-Kundenkarten Berlin S endet zum 31.12.2024.

Bereits ausgestellte VBB Kundenkarten Berlin S gelten bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit weiter.

Das Berlin-Ticket S kann auch mit dem aktuellen Leistungsbescheid genutzt werden.
Zur Nutzung des Berlin-Ticket S ist darauf das Aktenzeichen oder die BG-Nummer des Leistungsbescheides einzutragen.
Ab dem 01.01.2025 ist die im Leistungsbescheid ausgewiesene personenbezogene Kundennummer einzutragen.

Weitere Informationen und Pressemitteilung sowie Flyer

Kosten der Unterkunft (KdU)

Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen. Haben Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Kosten der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen, sowie Schuldzinsen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite.

Keine Gebühren für Kabelfernsehen bei den Betriebskosten ab 1. Juli 2024

Zum 1. Juli 2024 fiel das Nebenkostenprivileg weg. Ihr Vermieter darf die Kosten für Kabelfernsehen nicht mehr auf Ihre Betriebskosten umlegen. Der Beitrag für Kabelfernsehen ist daher ab 1. Juli 2024 kein Bestandteil Ihrer Miete, der von den Berliner Jobcentern übernommen werden kann.
Wollen Sie dennoch weiterhin Ihren TV-Kabelanschluss nutzen, können diese Kosten nicht extra vom Jobcenter übernommen werden. Diese Kosten müssen Sie aus dem monatlichen Regelbedarf bezahlen.
Bitte denken Sie daran: Passt Ihr Vermieter nun Ihre Betriebskosten an, müssen Sie uns über die Veränderung Ihrer Miethöhe informieren. Dies geht auch online über www.jobcenter.digital.

Bildungspaket für Kinder in der Grundsicherung

Bildung und Teilhabe (BuT) – Welche Unterstützung gibt es für Ihr Kind? Weitere Informationen

Mietschulden

Ein Antrag auf Übernahme von Mietrückständen kann formlos oder mittels eines Antragsvordruckes gestellt werden. Weitere Informationen

Energieschulden

Im Rahmen der Leistungserbringung nach dem SGB II erfolgt die Deckung der meisten leistungsrechtlichen Bedarfe durch die Regelleistung gemäß § 20 SGB II. Insbesondere Kosten für Energie sind durch diese Regelleistung abgedeckt. Weitere Informationen

Informationen zum Pfändungsschutzkonto

Liegt bei Ihnen eine Pfändung des Kontos vor, auf das die Leistungen des Jobcenters Berlin Spandau überwiesen werden, dann haben Sie die Möglichkeit dieses Konto in ein Pfändungsschutzkonto (oder auch P-Konto genannt) umzuwandeln. Weitere Informationen

Vorrangige Leistungen

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, müssen Sie sogenannte vorrangige Leistungen beantragen, wenn Sie auf diese Ansprüche haben. Weitere Informationen

Wichtige Informationen zur Arbeitsaufnahme

Wenn Sie im Laufe Ihres Leistungsbezuges Arbeit aufnehmen, beachten Sie bitte die nachfolgenden, wichtigen Informationen zur Arbeitsaufnahme. Weitere Informationen