Dieser Nachweis ersetzt seit 01.01.2023 den berlinpass (Erwachsene).
Der berlinpass für Kinder im Rahmen Bildung und Teilhabe (BuT) ist davon nicht betroffen.
Berechtigungsnachweis – der neue Nachweis für das Berlin-Ticket S
sowie weiterer Vergünstigungen im Bereich Sport, Bildung, Kultur und Freizeit in Berlin
- Die Online Antragsstrecke zur Beantragung der VBB-Kundenkarte Berlin S
ist unter dem Link zu finden.
- Weitere Informationen zum Berechtigungsnachweis und zur
VBB-Kundenkarte Berlin S sind unter dem Link zu finden.
- Leistungsberechtigte Personen, die Fragen zur VBB-Kundenkarte Berlin S haben können sich an die folgende Mailadresse wenden
Seit 15.04.2024 steht jedem Bürger die Möglichkeit offen, sich bei Fragen zur VBB-Kundenkarte Berlin S oder Unterstützungsbedarf bei der Antragstellung gerne an die Hotline der BVG zu wenden. Die zentrale Hotline der BVG ist unter der Nummer 19449 erreichbar. Dort können die Bürgerinnen und Bürger unter Option 5 folgenden Text hören: “Du hast Fragen zur VBB Kundenkarte Berlin S oder deiner Beantragung? Dann sage Sozialticket oder drücke die 5.” Wird dieser Aufforderung Folge geleistet, wird an ein besonders geschultes Callcenter weitergeleitet.
Hinweis:
Ab 01.10.2024 wird die Ausstellung der Berechtigungsnachweise eingestellt.
Die Ausgabe der VBB-Kundenkarten Berlin S endet zum 31.12.2024.
Bereits ausgestellte VBB Kundenkarten Berlin S gelten bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit weiter.
Das Berlin-Ticket S kann auch mit dem aktuellen Leistungsbescheid genutzt werden.
Zur Nutzung des Berlin-Ticket S ist darauf das Aktenzeichen oder die BG-Nummer des Leistungsbescheides einzutragen.
Ab dem 01.01.2025 ist die im Leistungsbescheid ausgewiesene personenbezogene Kundennummer einzutragen.
Weitere Informationen und Pressemitteilung sowie Flyer