Hinweis

Aktuelle Veränderungen bei Berufssprachkursen (BSK) - Weitere Informationen

Warnhinweis: Betrugsmasche per QR-Code - Weitere Informationen

Geldleistungen

Euroscheine und Münzen

Hier finden Sie Informationen zum Bürgergeld, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Bildung und Teilhabe sowie weiteren Geldleistungen.

Geld

Bürgergeld

Bürgergeld können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Erwerbsfähig ist jeder, der gesundheitlich in der Lage ist, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten. Weitere Informationen

Briefumschlag, @-Zeichen, Telefon

Unser Online Service für Sie: jobcenter.digital

Erledigen Sie Bürgergeldanträge, Weiterbewilligungsanträge und Veränderungsmitteilungen von zu Hause aus! Mit dem Online-Portal jobcenter.digital können Anträge, Veränderungsmitteilungen und dafür notwendige Unterlagen online an das Jobcenter Berlin Spandau übermittelt werden. Weitere Informationen

Ticket

Berechtigungsnachweis

Zum 1. Januar 2025 endet die Ausstellung der VBB-Kundenkarte Berlin S auf Basis eines Berechtigungsnachweises. Ab diesem Zeitpunkt sind weder ein Berechtigungsnachweis noch eine VBB-Kundenkarte Berlin S erforderlich.

Das Berlin-Ticket S ist dann in Kombination mit einem gültigen
Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis und einem amtlichen Ausweisdokument gültig.
Diese Dokumente müssen bei Kontrollen zusammen mit dem Berlin-Ticket S vorgelegt werden.
Auf dem Berlin-Ticket S tragen Sie Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen ein. Der Name auf dem Ticket muss mit dem Namen auf dem Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis übereinstimmen.

Personen, die noch im Besitz einer gültigen VBB-Kundenkarte sind, können diese bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiterhin nutzen.

Bei Fragen zu den Änderungen des Berlin-Tickets S oder allgemeinen Anliegen zum Berlin-Ticket S können Sie die zentrale Hotline des Landes Berlin unter der Nummer 115 kontaktieren. Sie werden mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin verbunden, der oder die Ihnen weiterhilft.

Weitere Informationen sowie Flyer.

Kosten der Unterkunft (KdU)

Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen. Haben Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Kosten der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen, sowie Schuldzinsen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite.

Keine Gebühren für Kabelfernsehen bei den Betriebskosten ab 1. Juli 2024

Zum 1. Juli 2024 fiel das Nebenkostenprivileg weg. Ihr Vermieter darf die Kosten für Kabelfernsehen nicht mehr auf Ihre Betriebskosten umlegen. Der Beitrag für Kabelfernsehen ist daher ab 1. Juli 2024 kein Bestandteil Ihrer Miete, der von den Berliner Jobcentern übernommen werden kann.
Wollen Sie dennoch weiterhin Ihren TV-Kabelanschluss nutzen, können diese Kosten nicht extra vom Jobcenter übernommen werden. Diese Kosten müssen Sie aus dem monatlichen Regelbedarf bezahlen.
Bitte denken Sie daran: Passt Ihr Vermieter nun Ihre Betriebskosten an, müssen Sie uns über die Veränderung Ihrer Miethöhe informieren. Dies geht auch online über www.jobcenter.digital.

Bildungspaket für Kinder in der Grundsicherung

Bildung und Teilhabe (BuT) – Welche Unterstützung gibt es für Ihr Kind? Weitere Informationen

Mietschulden

Ein Antrag auf Übernahme von Mietrückständen kann formlos oder mittels eines Antragsvordruckes gestellt werden. Weitere Informationen

Energieschulden

Im Rahmen der Leistungserbringung nach dem SGB II erfolgt die Deckung der meisten leistungsrechtlichen Bedarfe durch die Regelleistung gemäß § 20 SGB II. Insbesondere Kosten für Energie sind durch diese Regelleistung abgedeckt. Weitere Informationen

Informationen zum Pfändungsschutzkonto

Liegt bei Ihnen eine Pfändung des Kontos vor, auf das die Leistungen des Jobcenters Berlin Spandau überwiesen werden, dann haben Sie die Möglichkeit dieses Konto in ein Pfändungsschutzkonto (oder auch P-Konto genannt) umzuwandeln. Weitere Informationen

Vorrangige Leistungen

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, müssen Sie sogenannte vorrangige Leistungen beantragen, wenn Sie auf diese Ansprüche haben. Weitere Informationen

Wichtige Informationen zur Arbeitsaufnahme

Wenn Sie im Laufe Ihres Leistungsbezuges Arbeit aufnehmen, beachten Sie bitte die nachfolgenden, wichtigen Informationen zur Arbeitsaufnahme. Weitere Informationen