Zum 1. Januar 2025 endet die Ausstellung der VBB-Kundenkarte Berlin S auf Basis eines Berechtigungsnachweises. Ab diesem Zeitpunkt sind weder ein Berechtigungsnachweis noch eine VBB-Kundenkarte Berlin S erforderlich.
Das Berlin-Ticket S ist dann in Kombination mit einem gültigen
Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis und einem amtlichen Ausweisdokument gültig.
Diese Dokumente müssen bei Kontrollen zusammen mit dem Berlin-Ticket S vorgelegt werden.
Auf dem Berlin-Ticket S tragen Sie Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen ein. Der Name auf dem Ticket muss mit dem Namen auf dem Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis übereinstimmen.
Personen, die noch im Besitz einer gültigen VBB-Kundenkarte sind, können diese bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiterhin nutzen.
Bei Fragen zu den Änderungen des Berlin-Tickets S oder allgemeinen Anliegen zum Berlin-Ticket S können Sie die zentrale Hotline des Landes Berlin unter der Nummer 115 kontaktieren. Sie werden mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin verbunden, der oder die Ihnen weiterhilft.
Weitere Informationen sowie Flyer.