Hinweis

Seit dem 15. November 2024 ist die E-Mail-Kommunikation beendet.
Nutzen Sie stattdessen die Möglichkeit der Postfachnachricht - Weitere Informationen sowie Flyer.

Aktuelle Veränderungen bei Berufssprachkursen (BSK) - Weitere Informationen

Jobcenter.digital goes App - die Jobcenter-App seit dem 14. Januar 2025 - Weitere Informatioen

Zur Information für Maßnahmeträger - Präsentation der Jahresauftaktveranstaltung 2025 - Weitere Informationen
Zur Information für Maßnahmeträger zur Messe am 13.03.2025 - Weitere Informationen

Informationen zu Geldleistungen

Auf verschiedenen Geldscheinen liegen Kleingeld und eine Krankenkassenkarte

Bürgergeld

Informationen zum Bürgergeld finden Sie auf folgenden Internetseiten:

Videos: Arbeitslos und Arbeit finden:

In den Teams des Leistungsbereichs wird die Höhe der staatlichen Unterstützung berechnet. Die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts aller in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen bemisst sich nach der individuellen Bedürftigkeit. Die individuelle Bedürftigkeit ergibt sich aus dem gesetzlich festgelegten Bedarf, gekürzt um Einkommen und Vermögen.

Diese Leistung muss beantragt werden. Anträge können schriftlich oder mündlich gestellt werden. Erforderliche Unterlagen sind ggf. nachzureichen. Der Anspruch auf Leistung beginnt mit dem Tag der Antragstellung.

Der Antrag für einen gemeinsamen Haushalt gilt für alle Mitglieder dieser Bedarfsgemeinschaft (z.B. Ehegatten und Kinder).

Anspruch auf Bürgergeld haben alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zum Erreichen der Altersgrenze nach § 7a SGB II, wenn sie sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten. Leistungen können auch Personen erhalten, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft leben, das heißt, im gleichen Haushalt zusammen leben und den Haushalt wirtschaftlich gemeinsam betreiben.

Leistungsberechtigt ist, wer seinen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln vor allem durch die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit, aus dem zu berücksichtigtem Einkommen oder Vermögen sichern kann.