Hinweis

Anträge, Veränderungsmitteilungen und sonstige Mitteilungen oder Anfragen an das Jobcenter Berlin Spandau werden
ab dem 15. November 2024 nicht per E-Mail entgegengenommen. Nutzen Sie stattdessen die Möglichkeit der Postfachnachricht. (Weitere Informationen sowie Flyer)

Hinweis
Aus organisatorischen Gründen ist das Jobcenter Berlin Spandau an folgenden Tagen nur eingeschränkt erreichbar.
Donnerstag, 14.11.2024 (nur Infopunkt von 08:00-13:00 Uhr) und Freitag, 15.11.2024 (nur Infopunkt von 08:00-12:30 Uhr).

Informationen zu Geldleistungen

Auf verschiedenen Geldscheinen liegen Kleingeld und eine Krankenkassenkarte

Bürgergeld

Informationen zum Bürgergeld finden Sie auf folgenden Internetseiten:

Arbeitslos und Arbeit finden:

In den Teams des Leistungsbereichs wird die Höhe der staatlichen Unterstützung berechnet. Die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts aller in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen bemisst sich nach der individuellen Bedürftigkeit. Die individuelle Bedürftigkeit ergibt sich aus dem gesetzlich festgelegten Bedarf, gekürzt um Einkommen und Vermögen.

Diese Leistung muss beantragt werden. Anträge können schriftlich oder mündlich gestellt werden. Erforderliche Unterlagen sind ggf. nachzureichen. Der Anspruch auf Leistung beginnt mit dem Tag der Antragstellung.

Der Antrag für einen gemeinsamen Haushalt gilt für alle Mitglieder dieser Bedarfsgemeinschaft (z.B. Ehegatten und Kinder).

Anspruch auf Bürgergeld haben alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zum Erreichen der Altersgrenze nach § 7a SGB II, wenn sie sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten. Leistungen können auch Personen erhalten, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft leben, das heißt, im gleichen Haushalt zusammen leben und den Haushalt wirtschaftlich gemeinsam betreiben.

Leistungsberechtigt ist, wer seinen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln vor allem durch die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit, aus dem zu berücksichtigtem Einkommen oder Vermögen sichern kann.

Leistungsbereich

Der Leistungsbereich des Jobcenter Berlin Spandau unterteilt sich in zwei Bereiche. Diese sind in nach den letzten beiden Zahlen der vergebenen Bedarfsgemeinschaftsnummern aufgeteilt und verfügen über je 5 Basisteams und 1 Sonderteam:

Bereich 95:
Team 951: Endziffer 00 – 09
Team 952: Endziffer 10 – 19
Team 953: Endziffer 20 – 29
Team 954: Endziffer 30 – 39
Team 955: Endziffer 40 – 49

Sonderteam:
Team 959: Wohnungslose / Mietschuldner / Wohnheimbewohner (alle Endziffern)

Bereich 96:
Team 961: Endziffer 50 – 59
Team 962: Endziffer 60 – 69
Team 963: Endziffer 70 – 79
Team 964: Endziffer 80 – 89
Team 965: Endziffer 90 – 99

Sonderteam
Team 969: Selbständige (alle Endziffern)