Das Jobcenter Berlin Spandau ist eine gemeinsame Einrichtung nach § 44 b SGB II in der Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Gesellschaft sui generis der Agentur für Arbeit Berlin Nord und des Bezirksamtes Spandau von Berlin zur Umsetzung des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) im Bezirk Spandau.
Die gemeinsame Einrichtung hat zwei Träger: Die örtlich zuständige Arbeitsagentur und das Land Berlin, mit dem örtlich zuständigen Bezirksamt. Sie bilden die Trägerversammlung. Der Beirat berät die Geschäftsführung sowie die verantwortlichen Träger und gibt Impulse.