Organisation

Abstrakte farbige Silhouetten
Verschiedene Symbole „Information“

Organe der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Berlin Spandau

Das Jobcenter Berlin Spandau ist eine gemeinsame Einrichtung nach § 44 b SGB II in der Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Gesellschaft sui generis der Agentur für Arbeit Berlin Nord und des Bezirksamtes Spandau von Berlin zur Umsetzung des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) im Bezirk Spandau.

Die gemeinsame Einrichtung hat zwei Träger: Die örtlich zuständige Arbeitsagentur und das Land Berlin, mit dem örtlich zuständigen Bezirksamt. Sie bilden die Trägerversammlung. Der Beirat berät die Geschäftsführung sowie die verantwortlichen Träger und gibt Impulse.

Jemand zeichnet mit einem Filzer ein Organigramm auf eine Fensterscheibe.

Die Trägerversammlung

Hier finden Sie Informationen über Zuständigkeiten und Mitglieder der Trägerversammlung. Weitere Informationen

Team / Organisationsstruktur

Der Beirat

Hier finden Sie Informationen über Zuständigkeiten und Mitglieder des Beirats. Weitere Informationen

  • Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2024

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