Hinweis

Anträge, Veränderungsmitteilungen und sonstige Mitteilungen oder Anfragen an das Jobcenter Berlin Spandau werden
seit dem 15. November 2024 nicht mehr per E-Mail entgegengenommen.
Nutzen Sie stattdessen die Möglichkeit der Postfachnachricht (Weitere Informationen sowie Flyer).

Am 30. Dezember 2024 ist das Jobcenter Berlin Spandau für Vorsprachen ohne Termin nur bis 11:30 Uhr geöffnet.

Willkommen im Jobcenter Berlin Spandau

Illustration zum Wort "Willkommen“ in vielen verschiedenen Sprachen und Farben
Logo Infopunkt

Infopunkt

Hier können Sie Ihre Angelegenheiten selbst klären und Unterlagen ohne Vorsprache über den Scanner einreichen.

Im Erdgeschoss (Raum E.001 und E.006) können Sie folgende Selbstbedienungselemente nutzen und Ihre Angelegenheiten selbst erledigen:

  • Elektronischer Lotse (E.001):
    Vier in einem Tresen fest verankerte Touchscreen-Bildschirme,
    die zur Anliegensklärung und Orientierung dienen.
  • Tablets (E.006):
    Fünf per Wandhalterung fest verankerte Tablets, auf denen die JC-App läuft.
  • Scanner (E.006):
    Ein Scanner mit der Funktion, Unterlagen einzuscannen, verschlüsselt an das Jobcenter Berlin Spandau abzusenden und einen Bestätigungsausdruck zu erhalten.
  • Telefon (E.006):
    Festnetztelefon zur kostenlosen Nutzung für Kundinnen und Kunden.
  • SIE-Plätze (E.006):
    Vier SIE-Plätze (Selbstinformationseinrichtung) zur Stellensuche und Information.

Der Infopunkt kann ohne Termin genutzt werden.

Zusätzlich können Sie die oben genannten Selfservicemedien im Raum E.006 Montag und Dienstag von 12:30-15:00 Uhr
sowie am Mittwoch von 08:00-15:00 Uhr außerhalb der regulären Öffnungszeiten nutzen.

Bitte beachten Sie, dass außerhalb der Öffnungszeiten keine Unterstützung durch die Mitarbeitenden des Jobcenters möglich ist.

Die Eingangsbereiche

Eingangsbereich: Neuantragsstellung

Wenn Sie in den letzten 6 Monaten keine Leistungen durch das Jobcenter Berlin Spandau bekommen haben,
können Sie hier einen Neuantrag stellen (in der Regel online oder telefonisch unter 030 5555 71 7911).

Damit wir den Datenschutz einhalten, ist es bereits für die Ausgabe einer Wartenummer notwendig, dass Sie sich ausweisen.
Wir akzeptieren zu diesem Zweck eines der folgenden Dokumente:

  • Personalausweis bzw. vorläufiger Personalausweis
  • Reisepass
  • Ausweisersatz und Passersatz für ausländische Staatsangehörige nach § 48 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
  • Aufenthaltsgestattung gemäß § 63 Asylgesetz (AsylG)
  • Ankunftsnachweis gemäß Ankunftsnachweisverordnung (AKNV)
  • Reiseausweis für Staatenlose.

Hinweis:
Vor allem am Monatsanfang, am Monatsende und an Donnerstagen kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
Vergewissern Sie sich bitte vor jedem Besuch, dass Ihre Unterlagen vollständig sind.

Bitte bringen Sie auf jeden Fall Ihre Bedarfsgemeinschafts (BG)-Nummer mit.

#29651462 - Hand with Pen Signing Form by Green Folder

Formulare

Sie sind notwendig, damit Sie die Ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Füllen Sie alle Felder sorgfältig und vollständig aus und machen Sie korrekte Angaben. So vermeiden Sie, dass wir bei Ihnen nochmals nachfragen müssen oder dass sich für Sie Nachteile bei der Leistungsgewährung ergeben. Bitte denken Sie auch an Ihre Unterschrift auf jedem Formular.

Kalender

Termine

Lesen Sie alle Schriftstücke sorgfältig durch und bewahren Sie sie gut auf. Beachten Sie Fristen und Termine, damit Sie nicht unnötig warten oder andere Nachteile in Kauf nehmen müssen. Denken Sie frühzeitig an Ihren Weiterbewilligungsantrag!

Illustration mit dem Schriftzug „Job“ und einem Strichmännchen, das mit Pfeil und Bogen darauf zielt

Jobsuche / Selbstinformationsservice (SIS)

Sie können nach Jobs und Ausbildungsangeboten im Internet suchen. PCs mit Druckmöglichkeit stehen Ihnen im Raum E.006 während den Öffnungszeiten des Jobcenters zur Verfügung. Nutzen Sie die Möglichkeit Ihr Online-Bewerberprofil auf Ihrer persönlichen Seite unter www.arbeitsagentur.de zu aktualisieren.

Anwalt mit Koffer als 3D-Männchen neben einem Paragraphen

Ihr Recht auf Beistand (Begleitung)

Sie haben das Recht, zu Gesprächen im Jobcenter in Begleitung eines Beistandes zu erscheinen (§ 13 SGB X). Ein „Beistand“ ist eine Person des Vertrauens, die nicht für Sie sondern neben Ihnen auftritt, wobei das von dem Beistand Vorgetragene gilt als ob Sie es selbst sagen, wenn Sie nicht unverzüglich widersprechen.
Sie müssen die Begleitung durch einen Beistand im Vorfeld nicht anmelden, können dies aber gerne tun.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Jobcenters beraten Sie über Ihre Rechte und Ihre Gestaltungsmöglichkeiten und helfen Ihnen bei der Stellung von Anträgen, sodass Sie in der Regel bei Vorsprachen im Jobcenter keinen Beistand benötigen. Sollten Sie sich jedoch unsicher oder in Begleitung ganz einfach wohler fühlen, können Sie gerne eine Person Ihres Vertrauens als Beistand zu Terminen im Jobcenter hinzuziehen.

Bitte beachten Sie, dass sich Ihr Beistand auf Nachfrage namentlich vorzustellen hat.
Obgleich Sie frei entscheiden können, welche Personen Sie als Beistand hinzuziehen möchten, kann es sein, dass Ihr ausgewählter Beistand zurückgewiesen werden kann oder sogar muss. Dies ist z.B. der Fall, wenn Ihr Beistand damit unbefugt entgeltlich eine fremde Rechtsangelegenheit besorgt oder wenn die Person zum sachgemäßen Vortrag nicht fähig ist. Sollte Ihr Beistand zurückgewiesen werden, werden auch Sie hierüber schriftlich informiert.