Öffentliche Stelle / Geltungsbereich
Jobcenter Berlin Spandau
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt und unsere mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt und APP Anwendung
www.berlin.de/jobcenter-spandau
Infopunkt Jobcenter Spandau APP
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?
Diese Erklärung wurde am 03.07.2024 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Unser Webauftritt und unsere mobile Anwendung (APP) sind nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV 2.0 erfüllt. Das Jobcenter Berlin Spandau ist bemüht, die verbleibenden Barrieren schnellstmöglich zu beheben.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere: strukturierte Formulare- Beschreibung: Auf den Seiten existieren Formulare, bei denen teilweise Strukturelemente fehlen bzw. fehlerhaft verwendet werden. Entsprechend können beim Einsatz von Screenreadern für die Nutzung relevante Informationen fehlen oder nicht korrekt verstanden werden.
- Maßnahmen: Strukturelemente der Formulare werden korrigiert.
- Zeitplan: Behebung bis 30.06.2025.
- Beschreibung: Nicht alle hochgeladenen Dokumente sind bereits barrierearm.
- Maßnahmen: Beschaffung von spezieller Hard- und Software zum Prüfen und zur Bearbeitung von Dokumenten ist notwendig.
- Zeitplan: Die Beschaffung ist im Jobcenter Berlin Spandau bis 30.06.2025 geplant.
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Name: Herr Raue
E-Mail: Jobcenter-Berlin-Spandau@jobcenter-ge.de
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. An die Schlichtungsstelle können sich Menschen mit Behinderungen wenden, wenn sie der Ansicht sind, durch eine öffentliche Stelle des Bundes in einem Recht nach dem BGG verletzt worden zu sein.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie zum Beispiel mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de