Hinweis

Aktuelle Informationen und Änderungen zur neuen Grundsicherung ab 01.07.2026 - Weitere Informationen
Aktuelle Veränderungen bei Berufssprachkursen (BSK) - Weitere Informationen

Aktuelles

Aktuelles

Zentrale Kundeninformationen der Berliner Jobcenter

  • 07.09.2026 – Hilf-Mir.Berlin – einfach Hilfe finden. (Weitere Informationen)
  • 07.09.2026 – Was, wenn du eine Ausbildung erstmal ausprobieren könntest?
    Wir erklären dir die „Einstiegsqualifizierung.“ (Weitere Informationen)
  • 20.08.2026 – Unterstützung für deine Kids. Wir erklären dir „BuT“. (Weitere Informationen)

Hinweise und Informationen des Jobcenters Berlin Spandau

  • 06.07.2026 – Ausschreibung für Bildungsträger:
    Projekt zur Zusammenarbeit mit Privaten Arbeitsvermittlern (Weitere Informationen)
Stethoskop, Gelscheine und verschiedene Krankenkassenformulare

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin bei Arbeitslosigkeit als Nachweis für das Jobcenter erforderlich

Seit Januar 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet die Daten der Arbeitsunfähigkeit ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer*innen melden sich nur noch krank. Die Krankschreibung muss nicht mehr vorgelegt werden, da dies durch den Arzt der Krankenkasse mitgeteilt wird. Versicherte erhalten für sich aber einen Ausdruck.

Diese Neuerung gilt aber nicht für Kundinnen und Kunden der Jobcenter und Agenturen für Arbeit.

Erst ab 2024 sind die Agenturen für Arbeit gesetzlich berechtigt, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch abzurufen.

Wir weisen deshalb unsere arbeitslosen Kundinnen und Kunden des Jobcenters Berlin Spandau darauf hin, sich weiterhin bei ihrem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen.

Sie benötigen dies als Nachweis Ihrer Arbeitsunfähigkeit für das Jobcenter oder wenn Sie an einer Weiterbildung oder anderen Maßnahme teilnehmen.

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