Seit Januar 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet die Daten der Arbeitsunfähigkeit ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer*innen melden sich nur noch krank. Die Krankschreibung muss nicht mehr vorgelegt werden, da dies durch den Arzt der Krankenkasse mitgeteilt wird. Versicherte erhalten für sich aber einen Ausdruck.
Diese Neuerung gilt aber nicht für Kundinnen und Kunden der Jobcenter und Agenturen für Arbeit.
Erst ab 2024 sind die Agenturen für Arbeit gesetzlich berechtigt, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch abzurufen.
Wir weisen deshalb unsere arbeitslosen Kundinnen und Kunden des Jobcenters Berlin Spandau darauf hin, sich weiterhin bei ihrem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen.
Sie benötigen dies als Nachweis Ihrer Arbeitsunfähigkeit für das Jobcenter oder wenn Sie an einer Weiterbildung oder anderen Maßnahme teilnehmen.
Weitere Informationen