Hinweis zu den Öffnungszeiten am 28.03.2024

Das Jobcenter Berlin Spandau (Altonaer Straße) schließt am Donnerstag, dem 28.03.2024, bereits um 14:00 Uhr.
Für die JBA Spandau (Wohlrabedamm) gelten an diesem Tag die regulären Öffnungszeiten von 08:00-18:00 Uhr.

Personalplanung und Rekrutierung

Eine Gruppe von Menschen in unterschiedlichen Berufsbekleidungen

Die erste Adresse für Arbeitgeber
Der Service für Arbeitgeber ist ein gemeinsames Angebot vom Jobcenter Berlin Spandau und der Agentur für Arbeit Spandau. Er berät in allen Fragen der Personalbesetzung und -planung und veröffentlicht Ausbildungs- und Stellenangebote kostenlos unter www.arbeitsagentur.de, dem größten Job-Markt für Stellen in Deutschland.

Bewerbersuche nach Maß
Die Arbeitsmarktexperten von Jobcenter Berlin Spandau und Agentur für Arbeit suchen geeignete Bewerber für Ihre Positionen. Differenzierte Bewerberprofile im Virtuellen Arbeitsmarkt der Bundesagentur für Arbeit ermöglichen die passgenaue Abstimmung mit Stellenangeboten (automatisiertes Matching-Verfahren).

Individuelle Beratung
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Service für Arbeitgeber kommen auf Wunsch in Ihren Betrieb und beraten Sie vor Ort über Arbeitsmarkt, Bewerberangebote, Personalplanung und Fördermöglichkeiten.

Faktor A – Das Arbeitgebermagazin

Kennen Sie schon das Arbeitgebermagazin der Bundesagentur für Arbeit?
Hier finden Sie Informationen und Beiträge zu aktuellen Entwicklungen und Trends auf dem Arbeitsmarkt.

Mehr erfahren

Der direkte Draht
So erreichen Sie den Service für Arbeitgeber:

Service für Arbeitgeber
Agentur für Arbeit Spandau / Jobcenter Berlin Spandau
Wohlrabedamm 32
13629 Berlin

Telefon
für Arbeitgeber (0800) 455 55 20
für Arbeitnehmer (030) 5555 71-2222
(Mo.-Do. 08:00-18:00 Uhr und Fr. 08:00-17:00 Uhr)

Fax: (030) 5555 72-2798

E-Mail: Spandau.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Veranstaltungen
Sie sind Arbeitgeber und wollen eine Veranstaltung im Jobcenter Berlin Spandau anbieten?

E-Mail:
Jobcenter-Berlin-Spandau.AV-Markt@jobcenter-ge.de

Personal Puzzleteil

Förderung von Langzeitarbeitslosen

Sie wollen langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Berufsstart bieten. Wir unterstützen Sie dabei im Rahmen des Teilhabechancengesetzes. Langzeitarbeitslosen die Rückkehr ins Arbeitsleben erleichtern, ist ein Ziel der Bundesagentur für Arbeit. Um dafür Ihre Unterstützung als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zu erhalten, bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten der finanziellen Förderung im Rahmen des Teilhabechancengesetzes.

Weitere Informationen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit

Sechs Kugeln aus Chrom kreisförmig mit einer roten Kugel in der Mitte angeordnet

Arbeitsmarkt im Wandel – Transformation jetzt mitgestalten