Pressemitteilungen & Pressekontakt

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Öffentlichkeitsarbeit

Die Öffentlichkeitsarbeit des Jobcenters Berlin Spandau stellt die praktische Umsetzung des Gesetzes zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch, SGB II) in Spandau in den Mittelpunkt. Projekte und Initiativen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und zur Unterstützung Hilfebedürftiger sind Aufgaben von hoher gesellschaftlicher Bedeutung.

Pressekontakt

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Ihr Kontakt zur Pressestelle:
Pressestelle der Berliner Jobcenter

Pressemitteilungen

An dieser Stelle werden aktuelle Pressemitteilungen vom Jobcenter Berlin Spandau veröffentlicht.

Foto OAW

Sommer, Sonne, Reisezeit – Teile uns deine Abwesenheit vorher mit, natürlich gern auch digital.

Wir wissen, dass Sommerzeit auch Reisezeit ist.

Wir können gemeinsam nur etwas erreichen, wenn du für uns erreichbar bist. Das bist du, wenn du auf unsere Schreiben reagierst und persönlich in dein Jobcenter kommen kannst.

Bist du für eine längere Zeit mal nicht erreichbar, nennen wir das Ortsabwesenheit.

Wenn du also zum Beispiel gerade deinen Sommerurlaub planst, beantrage deine Ortsabwesenheit bitte mindestens fünf Werktage (Tage von Montag bis Freitag) vorher.

Stehen keine Weiterbildungen oder Bewerbungsgespräche an, stimmt dein Arbeitsvermittler oder deine Arbeitsvermittlerin deinen Reiseplänen in der Regel zu.

Du hast dann weiterhin einen Anspruch auf Bürgergeld für insgesamt 21 Tage pro Jahr.
In dieser Zeit bist du auch krankenversichert. Denke daran, dass auch Samstag und Sonntag mitgezählt werden.

Natürlich kannst du uns den Antrag auf die Bewilligung deiner Ortsabwesenheit wie gewohnt auch ganz easy über www.jobcenter.digital einreichen. Schicke uns dazu einfach eine Postfachnachricht.

Und wenn der Urlaub vorbei ist? Melde dich direkt bei uns zurück. Dies ist wichtig, damit dir keine finanziellen Nachteile entstehen.

Weitere Informationen findest du hier.

Foto Kabelgebühren

Keine Gebühren für Kabelfernsehen bei den Betriebskosten ab 1. Juli 2024

Zum 1. Juli 2024 fällt das Nebenkostenprivileg weg. Ihr Vermieter darf die Kosten für Kabelfernsehen nicht mehr auf Ihre Betriebskosten umlegen. Der Beitrag für Kabelfernsehen ist daher ab 1. Juli 2024 kein Bestandteil Ihrer Miete, der von den Berliner Jobcentern übernommen werden kann.
Wollen Sie dennoch weiterhin Ihren TV-Kabelanschluss nutzen, können diese Kosten nicht extra vom Jobcenter übernommen werden. Diese Kosten müssen Sie aus dem monatlichen Regelbedarf bezahlen.
Bitte denken Sie daran: Passt Ihr Vermieter nun Ihre Betriebskosten an, müssen Sie uns über die Veränderung Ihrer Miethöhe informieren. Dies geht auch online über www.jobcenter.digital.