Stand: 12.01.2026
Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit 01.01.2025 Veränderungen.
Für normale, nicht arbeitsplatzbezogene Berufssprachkurse (BSK) mit dem Sprachstandziel A2, B1, C1 und C2 werden bis auf Weiteres keine Teilnahmeberechtigungen ausgestellt.
Notwendige arbeitsplatzbezogene Sprachkurse (Job-BSK, Azubi-BSK, BSK für frühpädagogische Berufe, Anerkennungs-BSK,
B2-BSK sowie B2-Wiederholungskurse) werden weiterhin angeboten.
Zusätzlich gibt es aber auch verschiedene kostenlose Angebote, die Sie zum Erwerb und Ausbau Ihrer Sprachkenntnisse nutzen können.
Bei Fragen stehen Ihnen Ihre zuständigen Integrationsfachkräfte gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie dazu den Ihnen bekannten Kontaktweg, wie z.B. jobcenter.digital mit dem Postfachservice.