Eingliederungszuschuss

AUsschnitt einer Tastatur mit einer blau hervorgehobeben Taste auf der Anträge steht und von einem Finger berührt wird

Eingliederungszuschuss bei Neueinstellung von Arbeitslosen

Als Arbeitgeber*in haben Sie die Möglichkeit bei Neueinstellung von arbeitslosen Arbeitnehmern einen Eingliederungszuschuss (EGZ) zu beantragen.

Lassen Sie sich vom Arbeitgeber-Service beraten. Sie können dazu die bundesweit einheitliche Telefonnummer des Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit 0800 4 5555 20 nutzen.
Der Anruf ist für Sie kostenfrei.

Weitere Informationen im Flyer zum Eingliederungszuschuss