Übernahme von Mitgliedsbeiträgen für Mieterorganisationen

Anwalt mit Koffer als 3D-Männchen neben einem Paragraphen

Wenn ein mietrechtlicher Beratungsbedarf besteht, können anfallende Mitgliedsbeiträge für eine Mieterorganisation als Kosten für Unterkunft und Heizung beantragt werden.

Es soll mit der mietrechtlichen Beratung sichergestellt werden, dass nur rechtmäßige Forderungen des Vermieters bzw. des Heizenergieversorgers als Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe übernommen werden und insbesondere ungerechtfertigte Kündigungen vermieden werden.

Grundlage hierfür ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Mieterorganisation und dem Land Berlin.

Derzeit wurde mit drei Mieterorganisationen eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen:

Berliner Mieterverein e.V.

Hotline: 030 226 260 (Mo.-Do. von 09:00 – 16:00 Uhr und Fr. von 09:00 – 15:00 Uhr)

Mit dem Stichwort „Jobcenter“ werden für allgemeine nicht mitgliederbezogene Anfragen Ratschläge aus der Rechtsabteilung gegeben. Sollten gerade alle Plätze belegt sein, kann ein Rückruf der Rechtsabteilung mit der Telefonzentrale vereinbart werden. Für mitgliederbezogene Anfragen wird die Telefonzentrale den Anruf an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter vermitteln. Ggf. kann auch hier ein Rückruf mit der Telefonzentrale vereinbart werden.

Kosten: 60,00 Euro jährlich (120,00 Euro bei Rechnungslegung nach erfolgter Kostenübernahme)

AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.

Hotline: 0176 72 93 67 50 (Mo.-Fr. von 08:00 – 18:00 Uhr)

Kosten: 77,80 Euro jährlich zzgl. 10,00 Euro Aufnahmegebühr (165,60 Euro bei Rechnungslegung nach erfolgter Kostenübernahme)

Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V.

Hotline 030 818 52 72 0 (Mo.-Do. von 10:00 – 15:30 Uhr und Di + Do zusätzlich bis 18:00 Uhr)

Der Beitrag beträgt 58,00 Euro jährlich, zzgl. einmalige Aufnahmegebühr von 7,50 Euro.