Ukraine

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine

Aktuelle Hinweise

Zusammengerollte Zeitung; auf der Vorderseite steht mit großer Schrift "Aktuelles"

Informationen zum Bürgergeld

Ab dem 1. Januar 2023 gilt das neue Gesetz zum Bürgergeld.
Für Sie bedeutet das: Mehr Geld und zusätzliche Weiterbildungschancen.

Das bisherige Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) sowie das Sozialgeld werden vom neuen Bürgergeld ersetzt. Das neue Gesetz wird in zwei Schritten eingeführt. Vieles wird sich dadurch für Sie verbessern.

Das ändert sich für Sie bereits zum 1. Januar 2023:

Die Regelsätze erhöhen sich folgendermaßen:

Alleinstehende Erwachsene 502,- Euro
Volljährige Partner*innen 451,- Euro
Kinder (14-17 Jahre) 420,- Euro
Kinder (6-13 Jahre) 348,- Euro
Kinder bis fünf Jahre 318,- Euro

WICHTIG:
  • Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes muss bei einer laufenden Bewilligung kein Neuantrag gestellt werden. Sie erhalten die Erhöhung automatisch.
  • Endet jedoch eine laufende Bewilligung, ist – wie bisher auch – ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen. Das ist auch jederzeit online möglich.

Ebenfalls ab dem 1. Januar 2023 berücksichtigt das Jobcenter für maximal ein Jahr die vollständige Miete für Ihre Wohnung. Davon ausgenommen sind die Leistungen für Strom; dieser muss – wie bisher auch bei der Regelleistung – aus dem Bürgergeld gezahlt werden. Nach dieser Karenzzeit von einem Jahr übernehmen wir bei der Miete wieder einen „angemessenen Betrag“. Heizkosten werden immer nur in angemessener Höhe übernommen.

Seit der Corona-Pandemie wurden keine Leistungen gekürzt, wenn Sie ohne wichtigen Grund z. B. nicht an einer Maßnahme teilgenommen haben (sogenanntes „Sanktionsmoratorium“). Ab 1. Januar 2023 werden wir solche Fälle wieder prüfen. Bei den Meldeversäumnissen liegen die Leistungsminderungen bei 10 Prozent für einen Monat, bei den anderen Pflichtverletzungen erfolgt die Minderung gestaffelt:
  • Beim ersten Verstoß 10 Prozent für einen Monat, beim zweiten Verstoß
    20 Prozent für zwei Monate und beim dritten Verstoß 30 Prozent für drei Monate.

Ab dem 1. Juli 2023 ergeben sich weitere Änderungen zu den Themen Weiterbildung und Qualifizierung sowie zur Einkommensanrechnung. Hierzu informieren wir Sie zu gegebener Zeit.

Weitere Informationen zum Thema Bürgergeld können Sie auch dem Merkblatt entnehmen.

Telefonische Erreichbarkeit des Jobcenters

Ab dem 10.10.2022 ändert sich die Telefonnummer des Jobcenters. Die bisherige Telefonnummer (030/5555486860) entfällt, dafür können Sie Ihr zuständiges Team im Leistungsbereich sowie die Arbeitsvermittlung und die Eingangszone Mo., Di., Do. und Fr. von 8 bis 12.30 Uhr direkt telefonisch erreichen.

  • Übersicht der Telefonnummern der Teams des Jobcenters (ab 15.03.2023)

    PDF-Dokument (152.4 kB)

  • Sie haben leistungsrechtliche Fragen und beziehen bereits Bürgergeld? Bitte kontaktieren Sie Ihr zuständiges Team im Leistungsbereich. Die Zuständigkeit ergibt sich aus den letzten beiden Ziffern Ihrer Bedarfsgemeinschafts-Nummer (BG-Nummer)
  • Team

    Rufnummer

  • Team 552 (Leistungsberatung BG -Endziffern 00-15)

    030 5555 48 5520

  • Team 553 (Leistungsberatung BG -Endziffern 16-32)

    030 5555 48 5530

  • Team 562 (Leistungsberatung BG -Endziffern 33-49)

    030 5555 48 5620

  • Team 563 (Leistungsberatung BG -Endziffern 50-66)

    030 5555 48 5630

  • Team 564 (Selbstständige BG -Endziffern 00-99)

    030 5555 48 5640

  • Team 572 (Leistungsberatung BG -Endziffern 67-83)

    030 5555 48 5720

  • Team 573 (Leistungsberatung BG -Endziffern 84-99)

    030 5555 48 5730

  • Sie haben erstmalig Leistungen beantragt? Wenden Sie sich bitte an das Team für Erstanträge (Team 561 / 565 / 564)
  • Team

    Rufnummer

  • Team 561 (Beratung Erstanträge BG-Endziffern 00-49, ohne BG: Buchstabe des Nachnamens A-K)

    030 5555 48 5610

  • Team 565 (Beratung Erstanträge BG-Endziffern 50-99, ohne BG: Buchstabe des Nachnamens L-Z)

    030 5555 48 5650

  • Team 564 (Beratung Erstanträge von Selbständigen)

    030 5555 48 5640

  • Sie brauchen Informationen zum Thema „Bildung und Teilhabe (BuT)“ oder zu Wohnungsangeboten? Die Eingangszone ist auch telefonisch für Sie da
  • Team

    Rufnummer

  • Eingangszone (allgemeine Beratung Bildung und Teilhabe / Wohnungsangebote (Endziffer) 00-99)

    030 5555 48 5171

  • Sie benötigen Unterstützung bei Folgekosten eines Umzugs oder bei Miet- und Energieschulden? Wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Team
  • Team

    Rufnummer

  • Team 574 (Leistungsberatung – Folgekosten Umzug / Miet- und Energieschulden (Endziffern) 00-99)

    030 5555 48 5740

  • Sie haben Fragen zur Arbeitsvermittlung? Unter der Rufnummer der Arbeitsvermittlung helfen wir Ihnen gern weiter. Ergänzend können Sie sich im Jobcafé bei Bewerbungen und der Jobsuche unterstützen lassen
  • Team

    Rufnummer

  • Arbeitsvermittlung (Alle Themen der Arbeitsvermittlung)

    030 5555 49 5859

  • Jobcafé (Unterstützung bei Bewerbungen, etc.)

    030 5555 49 8000

Flyer zum digitalen Hauptantrag

Bürgergeld digital beantragen

Jetzt mit dem digitalen Antrag Bürgergeld online einfacher beantragen:
jobcenter.digital/buergergeld

Entdecken Sie jobcenter.digital und erledigen Sie viele Ihrer Jobcenter-Anliegen online. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Leitfaden.

  • Leitfaden für jobcenter.digital

    PDF-Dokument (9.0 MB)

Sonderinformationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Wenn Sie gerade neu in Deutschland angekommen sind, haben Sie viele Fragen, wie es nun für Sie weitergehen kann. Die Bundesagentur für Arbeit hat auf Ihrer Internetseite einige Informationen für Sie bereitgestellt, wo Sie Hilfe und Unterstützung finden. Zunächst beim Ankommen in Deutschland und später, wenn Sie so weit sind, auch bei der Arbeits- oder Ausbildungssuche.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit.

Alle Informationen stehen Ihnen auch auf Englisch und Ukrainisch zur Verfügung.

Weiterhin finden Sie auf unten angefügtem Schreiben wichtige Informationen bezüglich der Antragstellung auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ab dem 01.06.2022 sowie Ausfüllhilfen in ukrainischer Sprache für den Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II und für die Anlagen Kinder (KI) und weitere Personen über 15 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft (WEP).

Wir bitten Sie, die Ausfüllhilfen nicht zu befüllen und an das Jobcenter zu senden. Die Dokumente sind lediglich eine Unterstützung zum Ausfüllen des Antrages samt Unterlagen. Die Unterlagen zur Antragstellung finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos

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Zuzüglich der Antragstellung auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II sind für Familien mit Kinder die Kindergeldleistungen bei den örtlichen Familienkassen zu beantragen.
Als Unterstützung bei der Beantragung von Kindergeld gibt es dafür eine Hilfestellung auf russisch sowie auf ukrainisch .

  • Informationsschreiben zur Antragstellung für ukrainische Geflüchtete

    PDF-Dokument (217.8 kB)

  • Information zur Antragsstellung im Jobcenter (deutsch, ukrainisch, russisch und englisch)

    PDF-Dokument (91.9 kB)

  • Ausfüllhilfe in Ukrainisch für den Alg II Antrag

    Bitte NICHT ausfüllen und an das Jobcenter senden!

    PDF-Dokument (325.7 kB)

  • Ausfüllhilfe in Ukrainisch für die Anlage WEP

    Bitte NICHT ausfüllen und an das Jobcenter senden!

    PDF-Dokument (269.9 kB)

  • Ausfüllhilfe in Ukrainisch für die Anlage KI

    Bitte NICHT ausfüllen und an das Jobcenter senden!

    PDF-Dokument (216.4 kB)

  • Neukundeninformation - deutsch

    PDF-Dokument (1.0 MB)

  • Neukundeninformation - ukrainisch

    PDF-Dokument (1.1 MB)

  • Einfach erklärt: Grundsicherung für Arbeitsuchende - deutsch

    PDF-Dokument (1.7 MB)

  • Einfach erklärt: Grundsicherung für Arbeitsuchende - ukrainisch

    PDF-Dokument (1.9 MB)

  • Einfach erklärt: Grundsicherung für Arbeitsuchende – russisch

    PDF-Dokument (1.7 MB)

Wichtige Hinweise aufgrund der Corona Pandemie

Wir sind online, telefonisch oder persönlich für Sie da!

Beratungsgespräche im Jobcenter sind vorrangig nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Ihren und unseren Schutz gelten weiterhin die Abstands- und Hygieneregelungen sowie die Bitte, eine FFP2-Maske zu tragen.

Termine erhalten Sie in unserer App oder über jobcenter.digital.

Ab dem 10.10.2022 sind die für Sie zuständigen Teams direkt telefonisch erreichbar. Die Übersicht der Telefonnummern finden Sie oben stehend.

Bei Bedarf können Sie auch persönlich vor Ort einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren. Unsere Eingangszone ist im Rahmen der Öffnungszeiten für Sie da und vereinbart für Sie einen kurzfristigen telefonischen Termin. In dringenden Angelegenheiten wie z.B. drohender Obdachlosigkeit oder Mittelosigkeit werden Sie direkt persönlich weitergeleitet.

Bitte beachten Sie: Im Jobcenter werden vor Ort keine Unterlagen persönlich entgegengenommen. Es werden keine Kopien gefertigt und Eingangsbestätigungen erstellt. Sie können uns Unterlagen auch ganz einfach und jederzeit von zu Hause oder von unterwegs per App oder über jobcenter.digital schicken.

Sie können in unserem Self-Service Bereich an Tablets und PC direkt im Jobcenter Ihre Unterlagen einscannen und Termine vereinbaren. Unsere Mitarbeiter*innen können Ihnen dabei gern behilflich sein, wenn Sie mit den technischen Möglichkeiten noch nicht vertraut sind.
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Das Vereinfachte Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus dem Sozialschutzpaket wurde bis zum 31.12.2022 verlängert. Auf der nachfolgender Seite finden Sie Informationen der Bundesagentur für Arbeit für Antragsteller der Grundsicherung sowie Antragsformulare: Corona-Grundsicherung für Kurzarbeitende und Selbstständige

Hinweise und Informationen zur Antragstellung finden Sie auch unter folgender Webseite: www.dafürsie.de

Auf dem Youtube-Kanal der Bundesagentur für Arbeit finden Sie auch zum Beispiel einen Film zum Thema Information zum Sozialschutzpaket

Sonderregelung zum berlinpass

• berlinpässe, die in den nächsten Wochen auslaufen sind vorerst nicht zu verlängern. Sie behalten erst einmal ihre Gültigkeit. Der Erwerb des Berlin-Ticket S ist auch mit einem abgelaufenen berlinpass möglich.
• berlinpässe sind vorerst nicht neu auszustellen. Das Berlin-Ticket S kann auch ohne berlinpass erworben werden. Dazu müssen die anspruchsberechtigten Personen den Leistungsbescheid mit sich führen und Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.

QR Code

Das Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf geht App!

Die App des Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf ist im Apple Store und im Google Playstore unter „Jobcenter Marzahn-Hellersdorf“ verfügbar.

Ihre Vorteile:
• flexible Nutzung wann und wo Sie wollen
• Informationen rund um unsere Services und Leistungen
• buchen Sie einen telefonischen Termin, wir rufen Sie zur vereinbarten Zeit an
• übersenden Sie uns Unterlagen oder Anfragen
• finden Sie alle Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick

Nutzen Sie den QR- Code um direkt in den jeweiligen Store zu gelangen

Hilfebedürftigkeit beenden: vielleicht mit Wohngeld und Kinderzuschlag?

Viele Jobcenter-Kundinnen und Kunden sind erwerbstätig, oft in Vollzeit. Manche können ihren Leistungsbezug nach Sozialgesetzbuch (SGB) II (Arbeitslosengeld II) beenden, wenn sie mit Hilfe von Wohngeld – eine kommunale Leistung – aus dem Leistungsbezug beim Jobcenter herausfallen.

Für Familien gibt es eventuell auch einen Kinderzuschlag: Auch diese kommunale Leistung soll Familien mit geringem Erwerbseinkommen helfen, den Bezug von Arbeitslosengeld II zu vermeiden.

Viele Leute wissen nichts von Wohngeld und Kinderzuschlag, sagt Arbeitsvermittler René Schefler. Beides steht Familien mit niedrigen Erwerbseinkommen zu. Die Rechtslage ist durchaus komplex. René Schefler erklärt: „Normalerweise müssen die Leistungen nach SGB II erst auslaufen oder beendet werden, bevor das Wohngeld beantragt wird.“ Wichtig: Mit Wohngeld und Kinderzuschlag kann manche Familie mit niedrigem Einkommen mehr Geld zur Verfügung haben als durch die ergänzenden Leistungen nach dem SGB II. Es gibt eine Reihe weiterer Vorteile. *Lesen Sie hier mehr*!

Mitarbeiter in der Clearingstelle

Lebensberatung auf dem Weg zum Arbeitsplatz

Die Clearingstelle des Bezirks Marzahn-Hellersdorf berät vor Ort im Jobcenter, Rhinstraße 88, Jobcenter-Kundinnen und -Kunden zu allen Lebenslagen: Droht Obdachlosigkeit oder Verschuldung? Bereitet ein Kind oder eine Sucht Probleme?
Lesen Sie mehr über die Arbeit der Clearing-Stelle des Bezirks im Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf … hier.

Lesen_Schreiben_kann_nicht_jeder

Schreiben und lesen kann jeder – oder?

Schreiben und lesen kann, auch in Deutschland, nicht jede und jeder. Auf etwa 7,5 Mio. wird die Zahl der erwachsenen Frauen und Männer geschätzt, die Schwierigkeiten mit der Schriftsprache haben, also damit, Sätze oder gar Texte zu lesen und dabei auch zu verstehen. Diese Tatsache ist sehr stark tabuisiert. Betroffene entwickeln aus Scham ausgeklügelte Strategien, um über Jahre hinweg ihre Schwierigkeiten mit dem Schreiben und Lesen zu verstecken.

Das ist nicht nur eine sehr große tägliche Anstrengung, sondern bedeutet auch Abhängigkeit von Personen, die sie beim Ausfüllen von Formularen, beim Erledigen von Bankgeschäften, beim Lesen von Beipackzetteln und vielem mehr unterstützen. Die beruflichen Möglichkeiten sind ebenso stark eingeschränkt wie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Das Problem wurde lange ausgeblendet, bis nun die Nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung 2016-2026 ausgerufen wurde. Sie soll nicht nur zur Sensibilisierung einer breiten Öffentlichkeit für diese Herausforderung beitragen. Gefördert werden auch beispielsweise Sensibilisierungskurse für Multiplikator/innen in Behörden, Unternehmen und Einrichtungen sowie der Aufbau von Strukturen zur Alphabetisierung wie die Berliner bezirklichen Alpha-Bündnisse, das Alpha-Siegel oder die Schaffung von Lernangeboten zur Alphabetisierung.

Das Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf ist Mitglied im Alpha-Bündnis Marzahn-Hellersdorf. Es sensibilisiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür, dass nicht erkannter funktionaler Analphabetismus bei manchen Kundinnen und Kunden ein Vermittlungshemmnis oder ein Grund für häufigen Arbeitsplatzwechsel oder mangelhafte Mitwirkung sein könnte.

Die Ansprechpartnerin des Jobcenters Berlin Marzahn-Hellersdorf zum Thema Alphabetisierung erreichen Sie unter der Telefonnummer 030 5555 48 6250 oder per E-Mail alpha@jobcenter-gE.

Fragen und Antworten rund um die Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt in einer Broschüre ausführliche Antworten auf die vielen Fragen, die sich Arbeitsuchenden rund um die Grundsicherung stellen. Die Broschüre erläutert die wesentlichen Begriffe der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Beispielrechnungen geben einen Überblick über die Leistungen nach dem SGB II. Auch der Text des Sozialgesetzbuches II ist abgedruckt.

Was bringt die Familienkasse Eltern und Kindern

Auf dem Filmkanal „Familienkasse“ der Bundesagentur für Arbeit http://www.berufe.tv/familienkasse kann man sich ab sofort im Film „Familie und Kinder in Deutschland“ über die Familienkasse informieren. Eltern erfahren vor allem, dass die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit nicht nur Absender von Kindergeld ist. Vielmehr ist sie auch Ansprechpartnerin für Fragen rund um Kindergeld und Kinderzuschlag.
  • Die Website bietet außerdem Service-Rufnummer der Familienkasse, Verlinkungen zu weiteren Internetseiten und Erklärvideos.
  • Merkblätter, Vordrucke und weitere Informationen zum Kindergeld bzw. zum Kinderzuschlag finden Sie auf der Website www.familienkasse.de.
  • Unter der kostenfreien Service-Telefonnummer 088 4 5555 30 können Sie sich diese Materialien auch per Post zuschicken lassen.

Übernahme von Wohn- und Heizkosten

In einem Flyer der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wird umfassend informiert zu den Kosten der Unterkunft und Heizung. Neben Antworten zu häufig gestellten Fragen enthält er die aktuellen Richt- und Grenzwerte der Kosten für Unterkunft und Heizung.
Der Flyer steht unter folgenden Link zum Download bereit.