Die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts (Grundsicherungsgeld) aller in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen bemisst sich nach der individuellen Bedürftigkeit. Die individuelle Bedürftigkeit ergibt sich aus dem gesetzlich festgelegten Bedarf – siehe beigefügte Übersicht.
Was wird bei der individuellen Bedürftigkeit berücksichtigt?
Bei der Ermittlung der individuellen Bedürftigkeit werden das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einbezogen.
Darüber hinaus wird geprüft, ob andere Sozialleistungen vorrangig in Anspruch genommen werden können. Dazu zählen insbesondere Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Renten, Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss, Ausbildungsförderung (BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe) sowie Krankengeld.