Berlin-Ticket-S

Berechtigungsnachweis adé – neue Regelung ab 1.10.2024

„Öffis “ fahren mit dem Berlin-Ticket S wird jetzt noch einfacher. Warum? Lies‘ einfach weiter.

Berechtigungsnachweis:

Die Ausstellung von Berechtigungsnachweisen endet am 30. September 2024. Danach werden von Deinem Jobcenter keine Berechtigungsnachweise mehr ausgestellt.

Was dann?

VBB-Kundenkarte Berlin S:

Du hast noch eine gültige VBB-Kundenkarte? Perfekt! Diese kannst Du bis zum Ende der Laufzeit nutzen.

Wenn Du noch eine VBB-Kundenkarte haben möchtest, dann heißt es schnell sein: Bis zum 30. November 2024 kannst Du noch eine neue VBB-Kundenkarte beantragen.

Du hast keine VBB-Kundenkarte oder sie läuft aus? Dann gilt:

Leistungsbescheid als Nachweis:

Bis zum 30. Juni 2025 kannst Du Deinen aktuellen und geschwärzten Leistungsbescheid als Nachweis für das Berlin- Ticket S nutzen. Es reicht auch eine Kopie Deines Bescheides.

Dafür wichtig: Schreibe ab 1. Januar 2025 nicht mehr Deine BG-Nummer, sondern Deine persönliche Kundennummer auf das Berlin-Ticket S. Diese findest Du in Deinem Leistungsbescheid. Einfach eintragen und losfahren.

Leistungsbescheid schwärzen:

Du kannst fast alle Angaben in Deinem Bescheid unkenntlich machen. Nur die folgenden Angaben darfst Du nicht schwärzen:

  • Kopfbogen
  • Überschrift/Betreff
  • Name und Vorname der Person, die den Leistungsbescheid verwendet
  • Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) und persönliche Kundennummer
  • Bewilligungszeitraum

Wichtig für alle Kinder und Jugendlichen:
Die Angebote aus Kultur, Sport, Bildung und Freizeit sind von dieser Änderung nicht betroffen und können weiter vergünstigt genutzt werden. Hierfür einfach den Leistungsbescheid vorzeigen.

Du hast Fragen dazu? Wir beraten Dich gerne.