Du hast das Berlin-Ticket S? Dann kannst du weiterhin deinen aktuellen und geschwärzten Bürgergeldbescheid als Nachweis nutzen. Es reicht auch eine Kopie deines Bescheides. Die Regelung war bis zum 31. Januar 2026 befristet und wurde nun bis zum 1. Oktober 2026 für dich verlängert.
Wichtig:
Schreibe deinen vollständigen Vor- und Nachnamen auf das Berlin-Ticket S. Der Name auf dem Ticket muss dabei mit dem Namen im Bürgergeldbescheid übereinstimmen.
Bürgergeldbescheid schwärzen:
Du kannst fast alle Angaben in Deinem Bescheid unkenntlich machen. Nur die folgenden Angaben darfst Du nicht schwärzen:
• Kopfbogen
• Überschrift/Betreff
• Name und Vorname der Person, die den Bürgergeldbescheid verwendet
• Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) und persönliche Kundennummer
• Bewilligungszeitraum
Tipp: Mit der Jobcenter-App kannst du deinen Bescheid digital mitführen und vorzeigen.
Du hast Fragen dazu? Wir beraten Dich gerne.