Barrierefreiheitserklärung des Jobcenters Berlin Marzahn-Hellersdorf

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf

Wir bemühen uns,unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt https://www.berlin.de/jobcenter-marzahn-hellersdorf/.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 18.09.2020 erstellt bzw. überarbeitet.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit aktueller BITV

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

Barriere: Hauptnavigation

•Beschreibung: Die Hauptnavigation ist nicht vollständig nutzbar für Vorlesesoftware.
•Maßnahmen: Statusrückmeldung darüber, ob das Menü auf- oder zugeklappt ist, wird korrigiert.
•Zeitplan: Behebung in 2020

Barriere: Aufklappbare Elemente (außer Navigation)

•Beschreibung: Das aufklappbare Element ist nicht vollständig nutzbar für Vorlesesoftware und Tastaturbedienbarkeit.
•Maßnahmen: Statusrückmeldung darüber, ob das Menü auf- oder zugeklappt ist, wird korrigiert. Der Fokus bei der Tastaturbedienung wird verbessert.
•Zeitplan: Behebung in 2020

Barriere: Kartendarstellung

•Beschreibung: Das Kartenmaterial ist nicht vollständig nutzbar für Vorlesesoftware und Tastaturbedienbarkeit.
•Zeitplan: Behebung in 2020

Barriere: Dokumente

•Beschreibung: Nicht alle hochgeladenen Dokumente sind bereits barrierearm. Dies betrifft vor allem das Organigramm, und die Dateien für die Träger
•Maßnahmen: Beschaffung von spezieller Hard- und Software zum Prüfen und zur Bearbeitung von Dokumenten muss beschafft werden.
•Zeitplan: Die Beschaffung ist nicht vor 2021 im Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf geplant.

Kein Anwendungsfall

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des Barrierefreien IKT Gesetzes Berlin.

Ausnahmen, die nicht barrierefrei sein müssen:

Barriere: Dokumente aus Büroanwendungen

•Beschreibung: Alle Dokumente, außer “Für Träger” wurden vor dem 15.03.2019 veröffentlicht.
•Rechtsgrundlage: BIKTG Bln §4 Abs. 4a