Im Bereich Arbeitsvermittlung stehen Sie und Ihr ganz individueller Weg zurück in eine Erwerbstätigkeit im Mittelpunkt. Ihr persönlicher Ansprechpartnerin / Ihr persönlicher Ansprechpartner berät und unterstützt Sie, Ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern. Nutzen Sie in jedem Fall die Möglichkeit eines persönlichen Gesprächs nach vorheriger Terminvereinbarung. Termine können Sie ganz einfach online, per App oder telefonisch vereinbaren.
Gemeinsam vereinbaren wir in einem Kooperationsplan wie die nächsten Schritte auf diesem Weg aussehen und wie wir Sie dabei bestmöglich unterstützen können.
Neben Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bieten wir vor allem folgende Unterstützungsleistungen an:
- Beratung und Arbeitsvermittlung
- Berufsorientierung
- Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement, wenn Sie besondere Unterstützung und Beratung bei der Bewältigung Ihrer Probleme benötigen (z. B. Sucht- und Schuldnerberatung, psychosoziale Beratung)
- Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses,
- Förderung aus dem Vermittlungsbudget zur Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung/Ausbildung (z.B. Bewerbungskosten)
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
- Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
- Förderung der Berufsausbildung oder Ausbildungsvorbereitung
- Förderung der beruflichen Weiterbildung in Kooperation mit der Agentur für Arbeit, die seit 1.1.25 gesetzlich dafür zuständig ist
- Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
- Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
- Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber
- Förderung (an Arbeitgeber) von Arbeitsverhältnissen für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Vermittlungshemmnissen (Teilhabechancengesetz)
- Einstiegsqualifizierung in Vorbereitung einer Ausbildung
- Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung
- Einstiegsgeld zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Tätigkeit
- Weitere Leistungen im Rahmen der Freien Förderung
Hinweise:
Bei den vorgenannten Leistungen handelt es sich in der Regel um sogenannte „Kann“-Leistungen, die Ihnen das Jobcenter bedarfsweise nach pflichtgemäßem Ermessen einräumen kann; das bedeutet es besteht kein Rechtsanspruch darauf.
Zur Klarstellung sind die vorgenannten Unterstützungsleistungen für alle Kundinnen und Kunden gleichermaßen zutreffend, d.h. auch für alle Jugendlichen ab 15 Jahren, die Leistungen des Jobcenters beziehen.
Tipp: www.hilfsangebote.de
Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gibt es viele Stellen, die bei der persönlichen Orientierung und der Lösung von Problemen in verschiedenen Lebenssituationen weiterhelfen. Sie sind leicht zu finden über die Webseite www.hilfsangebote.de. Hier stellen freie und kommunale Träger des Bezirks ihre Angebote ein, hier finden Sie sicher eine passende Unterstützung in Wohnortnähe.
Hinweise für Bezieherinnen / Bezieher von Arbeitslosengeld und Bürgergeld (Aufstocker):
Wenn Sie zugleich Arbeitslosengeld und aufstockend Bürgergeld beziehen, ist die jeweilige Agentur für Arbeit – nicht das Jobcenter – für Ihre Beratung und Vermittlung in Arbeit zuständig. Ihre Änderungen (z.B. neue Anschrift, Arbeitsaufnahme etc.) teilen Sie bitte ebenfalls der zuständigen Agentur für Arbeit mit. Sofern erforderlich gibt die Agentur für Arbeit die Information an das Jobcenter weiter. Sämtliche Anträge, zum Beispiel auf Erstattung von Bewerbungs- und Reisekosten, richten Sie bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.