Teilhabechancengesetz

Chancen für arbeitsmarktferne Menschen

Mit dem Teilhabechancengesetz gibt es seit 2019 zwei umfangreiche Förderungen für Menschen, die viele Jahre arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten. Das Jobcenter Marzahn-Hellersdorf unterstützt seine Kundinnen und Kunden dabei, die Chancen zu nutzen, die sich aus den Förderinstrumenten nach §§ 16e/i ergeben können.

Das sind die Förderinstrumente

Mit der Förderung “Teilhabe am Arbeitsmarkt” unterstützt das Jobcenter Arbeitgebende durch Lohnkostenzuschüsse, wenn sie Personen einstellen, die
über 25 Jahre alt sind, für mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben und
in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren.
Die Förderung läuft über maximal fünf Jahre und gewährt Arbeitgebenden in den ersten beiden Jahren einen Zuschuss von 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns oder des Tariflohns oder kirchenrechtlichen Lohns, soweit dieser zu zahlen ist. In jedem weiteren Jahr verringert sich der Zuschuss um 10 Prozentpunkte. Außerdem können Qualifizierungen und Praktika bei anderen Arbeitgebenden gefördert werden.

Die zweite Förderung, “Eingliederung von Langzeitarbeitslosen”, richtet sich an Personen, die 21 Monate innerhalb der letzten 24 Monate Arbeitslosengeld II bezogen haben.
Arbeitgebende erhalten bei sozialversicherungspflichtiger Einstellung einer Person, die die Voraussetzung erfüllt, Lohnkostenzuschüsse für den Förderzeitraum von maximal zwei Jahren. Im ersten Jahr beträgt die Förderung 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Lohns und im zweiten Jahr 50 Prozent.

Bei beiden Förderungen erhalten die Beschäftigten begleitend ein ganzheitliches Coaching zur Unterstützung beim Einstieg ins Berufsleben, bei Problemen am neuen Arbeitsplatz oder bei Schwierigkeiten mit der Organisation des Alltags. Die Arbeitgebenden sind in den ersten sechs bzw. zwölf Monaten verpflichtet, die neuen Mitarbeitenden für das Coaching freizustellen.

Darüber hinaus können die so geförderten Beschäftigten Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen nach den allgemeinen Regelungen des SGB II oder SGB III in Anspruch nehmen, wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen.

Sie sind interessiert?
Ermöglichen Sie einem langzeitarbeitslosen Menschen den erneuten Einstieg ins Arbeitsleben! Geben Sie ihm oder ihr die Chance auf einen neuen beruflichen Start.
Wir unterstützen Sie dabei im Rahmen des Teilhabechancengesetzes.
Als Ansprechpartner*innen im Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf stehen Ihnen die Kolleg*innen des AV-Markt-Teams mit Ihrem umfassenden und kompetenten Service zu Verfügung. Sie sind eng verzahnt mit den weiteren Bereichen des Jobcenters sowie dem gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.
Unser AV-Markt-Team erreichen Sie wie folgt:
• E-Mail: Jobcenter-Berlin-Marzahn-Hellersdorf.Vermittlungsprojekt@jobcenter-gE.de
• Weitere Informationen rund um das Teilhabechancengesetz bietet die Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Sie möchten Kontakt zu uns aufnehmen? Hier finden Sie alle Kontaktmöglichkeiten.

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