Viele Anliegen können Sie praktisch von Zuhause klären- nutzen Sie hierzu Jobcenter.digital. Ob Anträge z.B. den Weiterbewilligungsantrag, Veränderungsmitteilungen oder Fragen zu Ihren Leistungen können Sie so einfach und direkt stellen. Eingereichte Unterlagen werden direkt in Ihrer elektronischen Akte abgelegt und stehen dem/der zuständigen Mitarbeiter*in sofort zur Verfügung.
Mit der Jobcenter APP erhalten Sie ein umfangreiches Informationsportal und können telefonische Termine mit unseren Kolleginnen und Kollegen der Leistungsabteilung und der Arbeitsvermittlung vereinbaren.
Auch telefonisch unterstützen wir Sie gerne und helfen Ihnen bei ihren Fragen und Anliegen. Rufen Sie dafür einfach in der für Sie zuständigen Fachabteilung an. Die entsprechenden Rufnummern finden Sie hier. Sollte eine persönliche Vorsprache notwendig sein, dann vereinbart Ihr/e Gesprächspartner*in mit Ihnen einen Termin in unserem Haus.
- nachgewiesene finanzielle Notlage mit einer Begründung über deren Entstehung und eines Kontoauszuges der letzten 4 Wochen
- Vorlage eines Wohnungsangebotes bei aktueller Wohnungslosigkeit
- Drohender Wohnungsverlust / Stromabschaltung
- Ausstellung einer Kostenübernahmeerklärung für ein Wohnheim, bei der durch Sie ein Eigenanteil zu leisten ist
- Ausstellung einer Bescheinigung für ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
- Beantragung einer Probearbeit bei einem Arbeitgeber
- Klärung von Meldeversäumnissen
Liegt keines der genannten Anliegen vor, wird Ihnen ein telefonischer oder persönlicher Termin von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Empfang angeboten. Alternativ leiten wir Ihr Anliegen intern schriftlich an den zuständigen Fachbereich weiter.
Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II
Ihr Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes kann schriftlich oder telefonisch gestellt werden. Sie erhalten die Antragsunterlagen schriftlich zugesandt.
Ihre ausgefüllten Anträge können Sie postalisch übersenden, in den Hausbriefkasten einwerfen oder digital übermitteln (z.B. per APP, Jobcenter.digital oder per Mail). Sie können den Antrag aber auch direkt online über Jobcenter.digital stellen.
- Anträge in Papierform müssen zunächst digitalisiert werden, die Bearbeitungszeit erhöht sich hierdurch um bis 5 Werktage.
- Im Rahmen der Erstantragstellung ist eine persönliche Vorsprache zur Identifizierung notwendig. Die entsprechenden Informationen werden im Rahmen der Antragstellung übersandt.
- Anträge auf Bürgergeld können erst bearbeitet werden, wenn diese vollständig eingegangen sind. Fehlen benötigte Unterlagen, kann die Bearbeitung nicht erfolgen.
Antrag auf Wohnungswechsel (Umzug)
Sie müssen oder möchten umziehen? Bitte stellen Sie vor dem Umzug einen Antrag auf Zusicherung zum Wohnungswechsel.
Im Rahmen der Bearbeitung ihres Antrages wird über die „Erforderlichkeit“ (Grund für den Umzug) und die Angemessenheit (Kosten) der neuen Unterkunft entschieden.
Bitte geben Sie Gründe für Ihren Umzug an und fügen Sie entsprechende Nachweise bei.
Für die Prüfung der Angemessenheit, werden Angaben zu den einziehenden Personen und ein auf Ihren Namen ausgestelltes Wohnungsangebot (Exposé, Internetverlinkungen und Internetausdrucke genügen nicht) mit folgenden Angaben / Nachweisen benötigt:
- Wohnungsgröße und Gesamtgebäudefläche
- Ggf. Nachweis über Sozialen Wohnungsbau
- Heizenergieträger (Erdöl, Erdgas, Fernwärme) und Art der Warmwasserbereitung (zentral / dezentral)
- Aufgeschlüsselte Miete in Nettokaltmiete, (kalte) Betriebskosten und Heizkosten
- Ggf. Sonstige mietvertraglich geschuldete Leistungen
- Bei Untermietverhältnissen anteilige Kosten mit getrennten Angaben in Nettokaltmiete, (kalte) Betriebskosten und Heizkosten
- Energieausweis
- Höhe der Mietkaution / Genossenschaftsanteile
Zu beachten ist, dass bei baulichen Mängeln in der Regel der Vermieter für Abhilfe zuständig ist, z.B. Schimmel in der Wohnung.
Angefügt erhalten Sie für Ihre Information den Flyer zum Thema Wohnungswechsel sowie den Antrag auf Wohnungswechsel und Erteilung einer Zusicherung für die Übernahme der Aufwendungen der Kosten der neuen Unterkunft sowie den Antrag auf eigenen Wohnraum für unter 25-jährige und die Datenschutzerklärung mit Schweigepflichtentbindung zum Downloaden.
Ihre Anträge auf Wohnungswechsel richten Sie per Mail an:
Jobcenter-Berlin-Marzahn-Hellersdorf.Wohnungsangebote@jobcenter-ge.de