Der Leistungsbereich des Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf befasst sich mit der Gewährung der Leistungen der Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Hilfebedürftige und deren Angehörige (Bedarfsgemeinschaft). In den Leistungsteams erfolgt dabei sowohl die Erstbewilligung der Leistungen als auch die weitere Bearbeitung sämtlicher leistungsrelevanter Angelegenheiten.
Leistungen der Grundsicherung (Bürgergeld) werden nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist im jeweiligen Wohnbezirk zu stellen. Antragsformulare erhalten Sie im Downloadcenter der Bundesagentur für Arbeit oder per Post nach erfolgter Antragstellung.
Die Antragstellung kann über verschiedene Zugangswege erfolgen. Zu diesen zählen die digitale Antragstellung über Jobcenter.digital oder per E-Mail, die telefonische Antragstellung durch Anruf im ServiceCenter oder Sammelruf sowie die Antragstellung per Post durch postalische Übersendung des Antrages oder Einwurf in den Hausbriefkasten.
Nach der Antragstellung erhalten Sie alle Antragsvordrucke und eine Checkliste mit den weiteren noch einzureichenden Unterlagen. Es wird Ihnen ein Datum vorgegeben, bis wann der Antrag eingereicht werden sollte, damit Sie nach einer entsprechenden Bearbeitung Ihres Antrages schnell über die Ihnen zustehenden Leistungen verfügen können. Die sich anschließende Bearbeitung kann deutlich schneller erfolgen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig und in Kopie eingereicht werden. Sofern Unterlagen fehlen, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zur Nachreichung.
Seit dem 04.10.2022 ist die komplette Antragstellung digital über jobcenter.digital möglich. In diesem Fall entfällt die Übersendung der Antragsvordrucke, da Sie die notwendigen Angaben alle digital ausfüllen, erforderliche Unterlagen beifügen und an uns übersenden.
Zur Bewilligung der beantragten Leistungen muss neben Vorliegen der vollständigen Unterlagen eine Identitätsprüfung erfolgen. Sofern Sie bisher noch nie im Jobcenter vorgesprochen haben oder sich seit Ihrer letzten Vorsprache die Meldeanschrift geändert hat, werden Sie zur Identitätsprüfung eingeladen
Nach den eindeutigen gesetzlichen Regelungen müssen Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Dies bedeutet auch, dass an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit aktiv mitgewirkt werden muss.
Die Arbeitsvermittlung wird Sie dabei unterstützen.
Weitere Informationen zum Leistungsumfang finden Sie hier:
Regelleistungen
Mehrbedarf
Kosten der Unterkunft
Bildung und Teilhabe
Abweichende Leistungen
- Ausführliche Informationen zum Thema Bürgergeld finden Sie hier .
Fragen und Antworten rund um die Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt in einer Broschüre ausführliche Antworten auf die vielen Fragen, die sich Arbeitsuchenden rund um die Grundsicherung stellen. Die Broschüre erläutert die wesentlichen Begriffe der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Beispielrechnungen geben einen Überblick über die Leistungen nach dem SGB II.