Grundsicherungsgeld beantragen – so geht´s
Wenn Sie Grundsicherungsgeld erhalten möchten, müssen Sie zuerst einen Antrag stellen. Zuständig ist das Jobcenter in Ihrem Wohnbezirk.
Für die Antragsstellung haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
- online über jobcenter.digital,
- per E-Mail,
- telefonisch über das ServiceCenter oder die zuständige Fachabteilung oder
- schriftlich per Post oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten des Jobcenters.
Antragsformulare erhalten Sie im Downloadcenter der Bundesagentur für Arbeit.
Nach der Antragstellung erhalten Sie alle wichtigen Formulare und Informationen.
Sie bekommen:
- die benötigten Antragsvordrucke und einen digitalen Hinweis über jobcenter.digital oder
- eine schriftliche Checkliste mit den weiteren noch einzureichenden Unterlagen und
- einen Termin, bis wann Sie die Unterlagen einreichen sollten.
Wenn Sie alle Unterlagen vollständig und möglichst als Kopie einreichen, kann ihre Antrag schneller bearbeitet werden.
Sie können die Unterlagen:
- online hochladen oder
- per Post an das Jobcenter senden.
Sollten noch Unterlagen fehlen, informiert Sie das Jobcenter schriftlich.
Identität nachweisen
Zur Bewilligung der beantragten Leistungen muss neben Vorliegen der vollständigen Unterlagen eine Identitätsprüfung erfolgen. Sofern Sie bisher noch nie im Jobcenter vorgesprochen haben oder sich seit Ihrer letzten Vorsprache die Meldeanschrift geändert hat, werden Sie zur Identitätsprüfung eingeladen.
Gemeinsam auf dem Weg in Arbeit
Wer Grundsicherungsgeld erhält, ist gesetzlich verpflichtet, aktiv daran mitzuwirken, die eigene Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern.
Dazu gehört zum Beispiel:
- nach Arbeit zu suchen,
- vereinbarte Termine wahrzunehmen,
- an Maßnahmen zur Arbeitsvermittlung oder Qualifizierung teilzunehmen.
Das Jobcenter unterstützt Sie dabei und begleitet Sie auf Ihrem Weg in Arbeit.