Im Schuldienst wird der Begriff Mehrarbeit nur verwendet, wenn Unterricht über die festgesetzte Pflichtstundenzahl hinaus erteilt wird. Zusätzliche außerunterrichtliche Belastungen (bspw. Korrekturen, Konferenzen, Wandertage, Klassenfahrten, vgl. AV Veranstaltungen) werden von Verwaltungen und Gerichten nicht als Mehrarbeit angesehen. Die Arbeitszeitverordnung sagt: Mehrarbeit ist auf Ausnahmefälle bei kurzfristigen Vertretungen sowie zwingende dienstliche Verhältnisse zu beschränken. Bietet sich eine Lehrkraft freiwillig an, hat dies Vorrang vor einer gleichmäßigen Verteilung.
Ist mehr Arbeit gleich Mehrarbeit? Ein Überblick.
Kontakt
Sekretariat des Personalrats
Birgit Hedel
- Raum: 3. Obergeschoss, Raum 25
- Tel.: (030) 90249-1037
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Verkehrsanbindungen
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Bus
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Am Steinberg
- N58
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Heinersdorfer Str./Am Steinberg
- 255
- N50
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Am Steinberg
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Tram
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vor dem Haus und im Hof (Zufahrt über Treskowstr.)
Hinweise zu Barrieren
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Rollstuhlgeeignete Parkplätze finden Sie an der Straße und im Hof. Nur die Tür zur Straße funktioniert automatisch.
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Der rechte Fahrstuhl im Haupttreppenhaus hat eine für Rollstühle geeignete Tiefe.
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Alle Räume sind stufenlos zugänglich. Allerdings sind auf den Fluren einzelne schwere Türen manuell zu öffnen.
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Ein rollstuhlgeeignetes WC befindet sich gegenüber vom Sekretariat der Schulaufsicht.
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