Inhabern einer Duldung oder einer Chancen-Aufenthaltserlaubnis soll auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erteilt werden. Zu den Voraussetzungen gehört vor allem eine gute oder nachhaltige Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland.
Die Antragstellung ist ab sofort online möglich.
Den Online-Antrag und alle Informationen zum Verfahren, den Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen finden Sie in den Dienstleistungen:
- Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG für gut integrierte Jugendliche oder junge Volljährige mit einer Duldung oder Chancen-Aufenthaltserlaubnis – Erteilung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG für nachhaltig integrierte Volljährige mit einer Duldung oder Chancen-Aufenthaltserlaubnis – Erteilung beantragen
Nutzen Sie für den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG bitte ausschließlich unseren Online-Antrag. Anträge, die unsere Behörde auf anderen Wegen erreichen (z.B. per Kontaktformular, Brief oder E-Mail), können aus organisatorischen Gründen nur nachrangig bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie:
-
Bearbeitung Ihres Antrags: Nachdem Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis für integrierte Inhaber einer Duldung oder eines Chancen-Aufenthaltsrechts“ gestellt haben, wird das LEA den Antrag prüfen und sich schnellstmöglich bei Ihnen melden. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
Wegen der sehr hohen Zahl an Anträgen kann es etwas dauern, bis Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten. Sehen Sie bitte in dieser Zeit von Nachfragen ab. - Wenn Sie eine bald ablaufende Duldung besitzen: Mit dem Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis wird Ihre Duldung nicht verlängert. Vereinbaren Sie deshalb bitte 4 Wochen vor Ablauf Ihrer Duldung über das Kontaktformular bei dem für Sie zuständigen Referat A 2, A 3 oder A 4 einen Termin zur Verlängerung.
- Wenn Sie eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis besitzen: Nach Absenden Ihres Online-Antrags erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung. Damit wird bescheinigt, dass Ihre Chancen-Aufenthaltserlaubnis über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt allerdings nicht, wenn die Aufenthaltserlaubnis am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.) Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages deshalb unbedingt ab und drucken es auch nach Möglichkeit aus.
- Hinweis für Familien: Ihre engen Familienangehörigen leben mit Ihnen in Berlin und möchten ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG erhalten? Dann müssen für diese bitte jeweils eigene Anträge gestellt werden.