Selbständige Tätigkeit (Unternehmer und Freiberufliche)

Business Plan einer Betriebsgründung

Sie wollen einen Aufenthaltstitel für eine selbstständige Tätigkeit beantragen?

Eine Aufenthaltserlaubnis zu diesem Zweck kann Ihnen erteilt werden, wenn

  • ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht,
  • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
  • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

(Ausnahme: Bei Hochschulabsolventen, Forschern und Wissenschaftler gelten andere Prüfungsmaßstäbe.)

Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt gegebenenfalls unter Einbeziehung fachkundiger Stellen wie der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung, der IHK Berlin oder Berlin Partner.

Alle Informationen zu den Voraussetzungen, Unterlagen, Gebühren

Sie wollen einen Aufenthaltstitel für eine freiberufliche Tätigkeit beantragen?

Eine Aufenthaltserlaubnis kann für eine freiberufliche Tätigkeit erteilt werden, wenn von ihr positive ökonomische oder kulturelle Auswirkungen zu erwarten sind.

Zu freiberuflichen Tätigkeiten zählen zum Beispiel Künstler, Schriftsteller, Sprachlehrer und selbstständig berufstätige Ärzte, Ingenieure, Wirtschaftsprüfer, Dolmetscher oder Architekten.

Alle Informationen zu den Voraussetzungen, Unterlagen, Gebühren

Online-Antrag

  • Nutzen Sie für einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit bitte ausschließlich unseren Online-Antrag. Beachten Sie dazu bitte unsere aktuelle Information vom 04.02.2026.
  • Ist Ihr Antrag erfolgreich, erteilt Ihnen das Landesamt für Einwanderung eine Aufenthaltserlaubnis für eine Dauer von 1 bis 3 Jahren.

Wann Sie keinen Antrag stellen müssen

Ihr Aufenthaltstitel enthält die Nebenbestimmung “Erwerbstätigkeit gestattet”, “Erwerbstätigkeit erlaubt”, “Selbständige Tätigkeit gestattet” oder “Selbständige Tätigkeit erlaubt” ?

Dann dürfen Sie jede selbständige Tätigkeit beginnen, also ein Unternehmen gründen, ein Gewerbe ausüben oder freiberuflich tätig sein. Einen Antrag müssen Sie dafür bei uns nicht stellen.