Online-Antrag für Aufenthaltserlaubnisse zur selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit / Online application for Online application for residence permits for self-employed or freelance employment

Ausschnitt von einer Computertastatur mit einer blauen Taste mit der Aufschrift "apply online"

Ab sofort können auch Aufenthaltserlaubnisse nach § 21 Aufenthaltsgesetz digital beantragt werden:

Bitte beachten Sie:

  • Nutzen Sie für einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit bitte ausschließlich unseren Online-Antrag.
  • Bitten um einen Termin über ein Kontaktformular sind hierfür nicht ausreichend und kein Ersatz für den Online-Antrag.
  • Anträge, die unsere Behörde auf anderen Wegen erreichen (z.B. per Kontaktformular, Brief oder E-Mail), können aus organisatorischen Gründen nur nachrangig bearbeitet werden.

Wie läuft das Online-Antragsverfahren?

  • Nach dem Absenden Ihrer Daten im Online-Antrag wird Ihnen ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags angezeigt.
  • Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen oder Ihr aktueller Aufenthaltstitel am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.
  • Bitte speichern Sie sich dieses Dokument deshalb unbedingt ab und drucken es zudem nach Möglichkeit aus. Das PDF-Dokument können Sie zum Beispiel gegenüber anderen Behörden oder Arbeitgebern als Nachweis über den Fortbestand Ihrer Aufenthaltserlaubnis vorlegen.
  • Nachdem Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis für selbstständig oder freiberuflich tätige Personen“ gestellt haben, wird das LEA den Antrag prüfen und sich schnellstmöglich bei Ihnen melden.
  • Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
  • Wegen der sehr hohen Zahl an Anträgen kann es etwas dauern, bis Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten. Sehen Sie bitte in dieser Zeit von Nachfragen ab.

Information in English

From now on, applications for residence permits pursuant to Section 21 of the Residence Act can now also be applied for digitally:

Please note:

  • Please use only our online application form to apply for a residence permit for self-employed or freelance employment or to extend an existing permit.
  • Requests for an appointment via a contact form are not sufficient and are no substitute for the online application.
  • Applications that reach us by other means (e.g. via contact form, letter or e-mail) can only be processed secondarily for organizational reasons.

How does the online application process work?

  • After submitting your data in the online application, you will be shown a PDF document confirming your application.
  • This document will certify that your current residence title remains valid in the federal territory beyond the previous validity date. This does not apply if you hold a Schengen visa (C visa) for a short-term stay or if your current residence title has already expired on the day of application.
  • Please make sure to save this document and print it out if possible. You can present the PDF document to other authorities or employers, for example, as proof of the continued validity of your residence permit.
  • After you have submitted the online application, the LEA will review the application and contact you as soon as possible.
  • If your application has been approved, you will receive an appointment for an interview.
  • Due to the very high number of applications, it may take some time before you receive a response to your application. Please refrain from making any inquiries during this time.