Ab sofort können auch Aufenthaltserlaubnisse nach § 21 Aufenthaltsgesetz digital beantragt werden:
- Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit – erstmalige Erteilung
- Aufenthaltserlaubnis zur freiberuflichen Tätigkeit – erstmalige Erteilung
- Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit – Verlängerung
Bitte beachten Sie:
- Nutzen Sie für einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit bitte ausschließlich unseren Online-Antrag.
- Bitten um einen Termin über ein Kontaktformular sind hierfür nicht ausreichend und kein Ersatz für den Online-Antrag.
- Anträge, die unsere Behörde auf anderen Wegen erreichen (z.B. per Kontaktformular, Brief oder E-Mail), können aus organisatorischen Gründen nur nachrangig bearbeitet werden.
Wie läuft das Online-Antragsverfahren?
- Nach dem Absenden Ihrer Daten im Online-Antrag wird Ihnen ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags angezeigt.
- Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen oder Ihr aktueller Aufenthaltstitel am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.
- Bitte speichern Sie sich dieses Dokument deshalb unbedingt ab und drucken es zudem nach Möglichkeit aus. Das PDF-Dokument können Sie zum Beispiel gegenüber anderen Behörden oder Arbeitgebern als Nachweis über den Fortbestand Ihrer Aufenthaltserlaubnis vorlegen.
- Nachdem Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis für selbstständig oder freiberuflich tätige Personen“ gestellt haben, wird das LEA den Antrag prüfen und sich schnellstmöglich bei Ihnen melden.
- Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
- Wegen der sehr hohen Zahl an Anträgen kann es etwas dauern, bis Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten. Sehen Sie bitte in dieser Zeit von Nachfragen ab.