Der Berliner Senat hat Silvesterfeuerwerk und Böllern an vielen Orten in der Stadt verboten.
Die am Mittwoch (23. Dezember 2020) veröffentlichte Liste umfasst 54 Bereiche, darunter große Teile der Sonnenallee und der Karl-Marx-Straße, aber auch das Märkische Viertel, die Altstadt Spandau, den Simon-Dach-Kiez und den Wrangelkiez.
Geisel appelliert: «Verzichten Sie auf Feuerwerk und Böllerei.»
Für Innensenator Andreas Geisel (SPD) geht an Silvester der Infektionsschutz vor: «In Gruppen auf der Straße zu böllern, birgt erhebliche Risiken für unsere Gesundheit. Die Beschäftigten in den Krankenhäusern arbeiten schon jetzt am Limit», erklärte Geisel laut Mitteilung. Entsprechend fällt sein Appell an die Berlinerinnen und Berliner aus: «Bleiben Sie zuhause, begrüßen Sie das neue Jahr im kleinen Kreis und verzichten Sie auf Feuerwerk und Böllerei.»
Verstöße werden konsequent geahndet
Die Polizei werde Verstöße konsequent ahnden, sagte Geisel weiter. Auch wenn nicht jeder illegale Böllerwurf verhindert werden könne. Laut Bußgeldkatalog zur Berliner Infektionsschutzverordnung drohen Bußgelder zwischen 500 und 1000 Euro für das illegale Böllern. Die Kontrollen durch die Polizei dürfte erleichtern, dass Verkauf von Feuerwerk in Berlin verboten ist und nur ein Bruchteil der Menschen überhaupt mit Feuerwerk unterwegs sein wird. Der Senat hatte das Verkaufsverbot in seiner neuen Verordnung vom 14. Dezember festgeschrieben. Am Dienstag untersagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) den Verkauf von Silvesterfeuerwerk deutschlandweit.
Quelle: dpa
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Aktualisierung: Donnerstag, 24. Dezember 2020 08:31 Uhr