Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen
Bild: Thabo Thindi
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Für die Lehrtätigkeit in Berufssprachkursen (BSK) nach der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) ist ein Qualifizierungsnachweis erforderlich.
Die Volkshochschule Berlin Mitte ist ein vom BAMF zugelassener Träger zur Durchführung der Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen..
Die additive Zusatzqualifizierung richtet sich nur an bereits für Integrationskurse zugelassene Lehrkräfte. Sie führt zum Qualifizierungsnachweis für die Lehrtätigkeit in BSK auf den Sprachniveaustufen A2 bis C2 gemäß den konzeptionellen Vorgaben des BAMF.
Die Zusatzqualifizierung enthält verschiedene aufeinander aufbauende Präsenzphasen im Umfang von 80 UE. Hinzu kommen Selbstlernaktivitäten sowie begleitete und unbegleitete Praxiserprobungs- und Reflexionsphasen ebenfalls im Umfang von 80 UE.
Für die Umsetzung der Praxiserprobungs- und Reflexionsphasen ist ein Kontakt zu einem BSK-Träger notwendig.
Teilnehmende an einer laufenden ZQ BSK können (zeitlich begrenzt bzw. bis auf Widerruf) in BSK auch ohne erweiterte Zulassung eingesetzt werden. Hierzu nutzen Sie bitte bei Ihrem Träger das Formular zur Selbstauskunft. Bitte stellen Sie auch vor oder während der ZQ BSK einen Antrag auf erweiterte Zulassung beim BAMF. Bitte beachten Sie, dass das BAMF Ihren C1- bzw. C2- Sprachnachweis auch unabhängig von Ihrer bisherigen Zulassung für Integrationskurse prüft.
Weitere Informationen über die Inhalte und den Aufbau der additiven Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen finden Sie auf der Homepage des Bundesamts.
Sie können sich ab jetzt mit den nötigen Unterlagen bei uns für die BSK ZQ_06 bewerben.
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Anmeldeformular Zusatzqualifikation Berufssprachkurse
DOCX-Dokument (403.4 kB)
VHS Mitte
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