Wasserschutzgebiete und Grundwassernutzung 1995

Zusammenfassung

Beim Trinkwasser ist Berlin Selbstversorger. Das Grundwasser vor Ort deckt den Bedarf der Stadt. Im Jahr 2008 bereiteten die neun Wasserwerke etwa 205 Millionen Kubikmeter Grundwasser zu Trinkwasser auf. Zwanzig Jahre zuvor war der Bedarf noch fast doppelt so hoch.

Die Werke pumpen Grundwasser über Brunnen direkt in ihre Aufbereitungsanlagen. Daher sind sie dort zu finden, wo es viel Wasser gibt: im Nordwesten beispielsweise in Spandau und Tegel, im Südwesten in Kladow und im Südosten in Kaulsdorf oder Johannisthal. Mit dem Wasserwerk Stolpe versorgt zudem ein Werk aus Brandenburg Berlin.

Um das Grundwasser vor Verschmutzungen zu bewahren, sind die Förderbrunnen von Wasserschutzgebieten umgeben. Diese wiederum sind in unterschiedliche Schutzzonen unterteilt. Je näher am Brunnen, desto strenger die Auflagen.

Als Schutzzone I ist das Gebiet im direkten Umkreis definiert. Dort ist nur erlaubt, was mit der Wasserversorgung zu tun hat. In Zone II dürfen weder Häuser noch Straßen gebaut werden. In Zone III darf kein Abwasser im Untergrund landen. Ölwechsel sind hier zum Beispiel verboten.

Bestimmt werden die Zonen nach der Zeit, die das Grundwasser für den Weg bis zum Brunnen braucht. In der engeren Schutzzone sind das etwa 50 Tage. In der äußersten liegt der Wert im städtischen Einzugsgebiet bei bis zu 12 Jahren; wo eine Verunreinigung des Wassers durch Land- und Forstwirtschaft droht bei bis zu 30 Jahren.

In Ost-Berlin waren die Schutzzonen in Folge anderer Vorgaben größer. Nach der Wiedervereinigung wurden sie angepasst. Heute sind fast 24 Prozent der Stadt Wasserschutzgebiet.

Die Inhalte dieses Jahrgangs sind historisch und nicht mehr aktuell.

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