Straßenverkehrslärm 1993

Methode

Die Berechnung der Lärmemissions- und -immissionsdaten wurde nach den ”Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS 90” im Rahmen eines Gutachtens vorgenommen.

In die Berechnung der Lärmbelastung gehen u. a. Fahrgeschwindigkeit, LKW-Anteil, Oberflächen und Beschaffenheit der Fahrbahnen (ein Fahrzeug verursacht auf einer Asphaltdecke ca. 5 dB weniger Lärm als auf Kopfsteinpflaster), die Entfernungen zwischen Fahrbahn und Gebäuden (Entfernungsverdopplung bedeutet Pegelminderung um 3 dB), Höhe und Art der Straßenrandbebauung (offene / geschlossene Bebauung) sowie Reflexionsbedingungen ein.

Die Lärmbelastung durch den Straßenbahnverkehr wurde nach der Berechnungsvorschrift Schall 03 ermittelt. Entsprechend wurde bei der Bildung des Mittelungspegels ein Abschlag von 5 dB(A) (Schienenbonus) berücksichtigt.

Obwohl in ihren Beiträgen einzeln erfaßt, sind in der Karte Kfz- und Straßenbahnlärm als Gesamtbelastung dargestellt.

Die Länge des gesamten Berliner Straßennetzes beträgt rund 5.200 km. Davon gehören 1.228 km, also etwa ein Viertel, zum übergeordneten Straßennetz.

1.150 km des Hauptnetzes (das entspricht 2.300 km Straßenseiten) wurden in rund 7.000 Straßenabschnitte aufgeteilt und die verkehrlichen und schalltechnisch relevanten Parameter aufgenommen. Für die bebauten Straßenabschnitte (insgesamt 1.800 km Straßenseiten) wurden die erhaltenen Ergebnisse in der Karte dargestellt. Für die Straßenabschnitte ohne Randbebauung wurde die Lärmimmission im Normabstand von 25 m berechnet, aber in der Karte nicht dargestellt, um Fehlinterpretationen zu vermeiden.

Die zugrunde liegenden Daten (u. a. Kfz – Belegungen, LKW – Anteile, Nahverkehrspläne, Art und Zustand des Straßenbelages topographische und bauliche Angaben) sind zusammen mit allen akustischen Informationen in einer Datenbank abgelegt und über ein geographisches Informationssystem für eine breitgefächerte Nutzung abrufbar.

Die Lärmkarte selber enthält dabei zwangsläufig nur einen Teil der vorhandenen Daten. So ist es z.B. bei dem Maßstab 1 : 50.000 nicht möglich, den Einfluß von Lichtsignalanlagen, der für die Bildung des Beurteilungspegels notwendig ist, korrekt darzustellen. Entsprechend RLS 90 wären bis zu einem Abstand von 100 m Zuschläge von 1 bis 3 dB vorzusehen. Man erhält dann den Beurteilungspegel, für den die o. g. Richt- bzw. Grenzwerte gelten. In den übrigen Bereichen ist der Beurteilungspegel gleich dem dargestellten Mittelungspegel.

Nicht berücksichtigt sind in der Karte auch Geräuschanteile von kreuzenden Nebenstraßen.

Für konkrete Standorte, z. B. für Bau- oder Planungsvorhaben, lassen sich diese Korrekturen auch nachträglich anbringen. Detaillierte Auskünfte und Informationen können dazu im Referat V B der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie eingeholt werden. Diese Auskünfte sind jedoch entsprechend der Umweltgebührenordnung kostenpflichtig.

Die in der Lärmkarte dargestellten Pegelklassen mit einer Klassenbreite von 5 dB(A) geben die Lärmimmission in 3,5 m Höhe vor den vom Straßenverkehrslärm betroffenen Gebäudefassaden in einem für den jeweils betrachteten Straßenabschnitt repräsentativen Abstand zwischen Gebäudefassade und nächstgelegener Fahrspurachse wieder.

Außerdem sind die Einerstellen der gerundeten Mittelungspegel neben den Straßenabschnitten als Ziffern dargestellt. In einigen Bereichen, in denen sich viele Straßenabschnitte konzentrieren, mußte aus Gründen der Übersichtlichkeit auf einige Ziffern verzichtet werden.

Die Straßenverkehrslärmimmissionen der Karte beziehen sich auf den Tag (600 – 2200 Uhr) und die Nacht (2200 – 600 Uhr). Die Pegel liegen etwa 10 dB unter den Tageswerten, in einigen Fällen ist die Differenz aber auch deutlich geringer.