Fiskaltaxameter

Fiskaltaxameter

Kontrollen von Taxiunternehmen

Seit Anfang des Jahres 2017 führt die Berliner Steuerverwaltung verstärkt Kontrollen von Taxiunternehmen durch. Seit dem 01.01.2017 gelten Geräte (auch Taxameter), die den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26.11.2010 (Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften) nicht genügen, nicht mehr als Indiz für eine korrekte Erfassung der Grundaufzeichnungen. Steuerlich relevante Daten müssen einzeln und vollständig (Einzelaufzeichnungspflicht) sowie unveränderbar gespeichert und jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden. Die Weiternutzung anderer Geräte kann zu Hinzuschätzungen und einer Meldung nach § 25 Personenbeförderungsgesetz an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) führen.

Die Vorlage einer Terminbestätigung stellt keine hinreichende Erfüllung der steuerlichen Pflichten dar, da ein zeitnaher Einbau von sogenannten Fiskaltaxametern grundsätzlich möglich ist.

  • Belehrung – Vorlage einer Terminbestätigung

    PDF-Dokument (71.4 kB)

Auch das LABO akzeptiert derartige Terminbestätigungen nicht mehr. Bislang erfolgte Ausnahmen bei der Konzessionierung (Konzession bei Vorlage einer Terminbestätigung) werden nicht mehr gewährt (siehe Schreiben des LABO vom 08.06.2017).

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