Ihre Elektronische Steuererklärung

Nicht jeder muss eine Steuererklärung abgeben. Ob Sie dazu verpflichtet sind, oder ob es sich – auch ohne Verpflichtung – für Sie lohnen könnte, können Sie leicht mit Hilfe unserer Fragen und Antworten herausfinden. Dort erfahren Sie auch, welche Fristen Sie beachten müssen.

Wenn Sie eine Steuerklärung abgeben müssen oder wollen, sollten Sie nicht sofort zu den Formularen greifen – sondern sich zunächst fragen, ob für Sie auch eine Steuererklärung am Computer in Frage kommt. Gehören Sie zur Gruppe der Arbeitgeber, Unternehmer und selbstständig Tätigen sind Sie zur elektronischen Übermittlung gesetzlich verpflichtet.

Beachten Sie bitte: Sind Sie zur elektronischen Abgabe verpflichtet, gelten in Papierform eingereichte Steuererklärungen als nicht abgegeben!

Weitergehende Informationen finden Sie hier

Die Abgabe einer elektronischen Steuererklärung (ELSTER) bei Mein ELSTER (www.elster.de) geht schnell und einfach, auf das Einreichen von Belegen können Sie weitgehend verzichten. Registrieren Sie sich zunächst bei Mein ELSTER . Durch die Registrierung erhalten Sie eine elektronische Zertifikatsdatei. Diese Zertifikatsdatei ermöglicht eine sichere Authentifizierung der übertragenen Steuererklärung, so dass Sie nicht mehr zusätzlich einen unterschriebenen Ausdruck einsenden müssen. Nahezu alle kommerziellen Computerprogramme, mit denen Sie Ihre Steuererklärung erstellen können, bieten die Möglichkeit der elektronischen Übertragung an das Finanzamt mit der von Mein ELSTER ausgestellten Zertifikatsdatei.

Video Mein ELSTER:

Mit dem Aufruf des Videos erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an MovingImage übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Formate: movingimage

Ihre Einkommensteuererklärung per Computer oder auf Papier

Soweit Sie nicht unter die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Datenübermittlung fallen und Sie Ihre Steuererklärung nicht elektronisch übermitteln wollen oder können, reichen Sie Ihre Steuererklärung klassisch in Papierform ein. Die notwendigen Formulare dazu können Sie sich in Ihrem Finanzamt abholen. Außerdem bietet die Bundessteuerverwaltung elektronische Formulare an, die online am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden können. Sie können die eingegebenen Daten lokal auf dem PC speichern, das Ausfüllen unterbrechen und später fortsetzen.

Ob elektronisch oder auf Papier: Jede Steuererklärung besteht aus dem Hauptvordruck und Anlagen. Dazu gehört jeweils eine Anleitung mit wichtigen Hinweisen zum Ausfüllen, bei Mein ELSTER ist sie in die Anwendung integriert.

Welche Anlagen Sie ausfüllen und einreichen müssen, hängt insbesondere davon ab, welche Art von Einkünften Sie im betreffenden Jahr erzielt haben. Arbeitnehmer müssen die Anlage N ausfüllen für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Anlage G wird erforderlich, wenn Sie gewerbliche Einkünfte erzielt haben, die Anlage S bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit.

Weitere wichtige Anlagen sind z.B. die Anlage Vorsorgeaufwand für Ihre Versicherungsbeiträge, die Anlage Kind zur steuerlichen Berücksichtigung von Kindern sowie die Anlage AV für die steuerliche Förderung der Altersvorsorge mit der sogenannten ‘Riester-Rente’. In der Anlage FW (Förderung des Wohneigentums) können Sie Steuerbegünstigungen für eigengenutzte oder unentgeltlich überlassene Wohnungen im Inland beantragen. Erklären Sie bitte Spenden in der Anlage Sonderausgaben, Unterhaltszahlungen in der Anlage Unterhalt, Krankheitskosten in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen.

Bevor Sie Ihre Steuererklärung auf den Weg schicken, ob per Post oder per Knopfdruck, sollten Sie noch einmal prüfen, ob Sie wirklich alles ausgefüllt haben und ggf. die Steuererklärung auf Papier auch unterschrieben haben.