Steuereinnahmen des Landes Berlin

Die Steuereinnahmen Berlins setzen sich zusammen aus den Landes- und Gemeindeanteilen der Gemeinschaftsteuern (z.B. Lohn- und Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer), den Landessteuern (z.B. Grunderwerbsteuer und Erbschaftsteuer) sowie den Gemeindesteuern (z.B. Grund- und Gewerbesteuern).

Davon entfallen rd. 40% auf die Steuern vom Umsatz und rd. 30% auf die Lohn-/Einkommensteuer. Das restliche Aufkommen entfällt auf die übrigen Steuerarten, insbesondere die Gewerbe-, Grunderwerb- und die Grundsteuer.

Steuereinnahmen bis März 2024

Landesanteil an den Gemeinschaftsteuern:* T EUR
Lohnsteuer 1.306.369
Veranlagte Einkommensteuer 385.793
Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag 140.907
Abgeltungsteuer auf Zins.-und Veräußerungserträge 125.418
Körperschaftsteuer 238.893
Umsatzsteuer 2.213.246
Einfuhr-Umsatzsteuer 383.427
Gewerbesteuerumlage Land 5.941
Zwischensumme 4.772.994
Landessteuern: T EUR
Vermögensteuer 0
Erbschaftsteuer 138.276
Grunderwerbsteuer 188.218
Rennwett- und Lotteriesteuer 22.138
Biersteuer 2.722
Feuerschutzsteuer 11.407
Zwischensumme 362.761
Gemeindesteuern: T EUR
Grundsteuer 189.593
Gewerbesteuer 713.380
Gewerbesteuerumlage Gesamt -10.142
Vergnügungsteuer 8.379
Hundesteuer 3.322
Zweitwohnungsteuer 927
Übernachtungsteuer 11.493
Zwischensumme 916.950
Gemeindeanteile an Gemeinschaftsteuern: T EUR
Umsatzsteuer 86.119
Lohn- und Einkommensteuer 587.704
Abgeltungsteuer auf Zins.-u.V.erträge 34.205
Zwischensumme 708.028
Steuereinnahmen insgesamt: 6.760.733

*Alle Angaben in Tausend €
** Abweichungen in den Summen durch Rundungen möglich

Interaktive Grafiken

Der Anstieg bei der Umsatzsteuer im Jahr 2020 (und dem folgend der Summe der Steuern insgesamt) resultiert aus dem Auslaufen des bisherigen Länderfinanzausgleichs und der Neugestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ab dem Jahr 2020. Der horizontale Finanzausgleich unter den Ländern erfolgt nunmehr durch Zu- und Abschläge bei der Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer.
Beim Ansatz für die Umsatzsteuer für das Jahr 2023 sind die finanziellen Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen (u.a. Inflationsausgleichsgesetz) berücksichtigt, die sich zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtragshaushaltes für das Jahr 2023 noch im Gesetzgebungsverfahren befanden.

Monatliche Steuereinnahmen

  • Steuereinnahmen März 2024

    XLSX-Dokument (11.8 kB)