Coronavirus
- Informationen zu Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz
- Informationen zu steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
- Informationen zur Soforthilfe der Investitionsbank Berlin
- Informationen zum Thema Beihilfen auf der Seite des Landesverwaltungsamtes
Inhaltsspalte
Bürgschaften
Das Instrument der Bürgschaft ist ein wichtiger Baustein der Wirtschaftsförderpolitik und dient der Sicherung und dem Ausbau des Wirtschaftsstandortes Berlin. Das Land Berlin kann im Rahmen der Ermächtigung durch das jeweilige Haushaltsgesetz und auf der Grundlage der beihilferechtlichen Vorschriften der Europäischen Kommission Bürgschaften für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben zugunsten gesunder Unternehmen und zugunsten von Unternehmen in Schwierigkeiten übernehmen. Bürgschaftsübernahmen sind insbesondere im Zusammenhang mit der Ansiedlung, Neugründung und Erweiterung von Unternehmen aber auch bei Strukturanpassungen denkbar. Es werden hauptsächlich mittelständische Unternehmen begünstigt.
Voraussetzung einer Bürgschaftsübernahme ist, dass für die erforderlichen Kredite bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen (Subsidiaritätsgrundsatz). Bereits bestehende Kredite im Eigenrisiko der Bank werden nicht verbürgt. Bei den zu übernehmenden Bürgschaften handelt es sich grundsätzlich um Ausfallbürgschaften im Sinne der §§ 765 ff. BGB. Ein Rechtsanspruch auf öffentliche Bürgschaften besteht nicht.
Je nach der Höhe des Kreditbedarfs ist zwischen folgenden Möglichkeiten bzw. Verfahren und Ansprechpartnern zu unterscheiden:
Für Vorhaben bis 1,25 Mio € Bürgschaftsbetrag über die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH in einem parallelen Rückbürgschaftsverfahren von Bund und Land:
Für Vorhaben von 1,25 bis 10 Mio € Bürgschaftsbetrag über die Investitionsbank Berlin mittels Landesbürgschaft:
Für Vorhaben über 10 Mio € Bürgschaftsbetrag über die PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) im gemeinsamen Großbürgschaftsverfahren von Bund und Ländern:
Das Land Berlin kann ferner im Rahmen der Ermächtigung durch das jeweilige Haushaltsgesetz und auf der Grundlage der beihilferechtlichen Vorschriften der Europäischen Kommission Ausfallbürgschaften zur Förderung des Erwerbs von Arbeitsraum durch Künstlerinnen und Künstler zur Selbstnutzung übernehmen.
Weitergehende Informationen erhalten Sie bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa sowie der Investitionsbank Berlin (IBB).
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Kontakt
Bitte kontaktieren Sie uns aufgrund der aktuellen Situation am besten digital:
- Tel.:
- (030) 90200
Bürgschaftsbank
Bei Bürgschaftsbeträgen bis zu 1,25 Mio. € ist der Ansprechpartner für Bürgschaften die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH
Investitionsbank Berlin (IBB)
Bei Bürgschaftsbeträgen größer 1,25 Mio. bis zu 10 Mio. € ist der Ansprechpartner für Bürgschaften die Investitionsbank Berlin (IBB)
PwC
Bei Bürgschaftsbeträgen größer als 10 Mio. € ist der Ansprechpartner für Bürgschaften die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Niederlassung Berlin
Kapelle-Ufer 4
10117 Berlin