Europa in der Senatsverwaltung für Finanzen

Haushalt Einnahmen Ausgaben

Die Senatsverwaltung für Finanzen tritt für ein weltoffenes und friedliches Europa ein. Die EU schafft den rechtlichen Rahmen für grenzüberschreitende Freizügigkeit von Personen und den freien Austausch von Waren, Dienstleistungen und Kapital. Damit ist die Grundlage für Wachstum und Prosperität in Europa gelegt, die nicht durch nationale Egoismen und Populisten zerstört werden darf. Offene Grenzen und offene Märkte sind Garanten für ein friedliches Miteinander. Das gilt es im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Europas zu verteidigen.

Die Senatsverwaltung für Finanzen tritt für ein Europa der Stabilität ein und unterstützt die wirtschaftspolitische Koordinierung in der EU sowie die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion. Daher müssen die europäischen Institutionen gestärkt werden. Der Haushalt der EU muss auskömmlich finanziert sein; die Schuldenaufnahmen der EU-Ebene müssen nachhaltig sein. Dies setzt eine stabile Steuerbasis der Mitgliedstaaten voraus, die nicht durch Steuerhinterziehung und aggressive Steuergestaltung erodieren darf. Die Bekämpfung von unfairen Steuerpraktiken und von Steuerhinterziehung steht daher auch in der Europapolitik im Fokus der Senatsverwaltung für Finanzen.

Bundesrat

Zentraler Ort der europapolitischen Aktivitäten der Senatsverwaltung für Finanzen ist der Bundesrat. Ob Haushalt, Next Generation EU, Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion oder der jährliche Zyklus der wirtschaftspolitischen Koordinierung – im Bundesrat debattieren und positionieren sich die Länder und gestalten so Europa mit. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Gesetz über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG). Nach § 1 wirken die Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union durch den Bundesrat mit. Die Senatsverwaltung für Finanzen sieht dies nicht nur als Recht, sondern auch als Pflicht an.

Die Senatsverwaltung für Finanzen bringt sich daher konstruktiv durch Anträge, Berichte und Entschließungen in die Beratungen des Bundesrates ein und versucht so, Mehrheiten für ihre europapolitischen Vorstellungen zu gewinnen. Auf diese Weise können die Beschlüsse des Bundesrates zu den jeweiligen EU-Vorlagen oft im Interesse der Länder bzw. im Interesse Berlins mitgestaltet und verbessert werden. Der Bundesrat richtet seine Position als Haltung der Länder an die Bundesregierung. In besonderen Fällen werden die Beschlüsse auch direkt der EU-Kommission zugeleitet.

Themen, die in den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Finanzen fallen, sind vor allem:
  • die Haushaltspolitik der EU,
  • die wirtschaftspolitische Koordinierung der EU-Mitgliedstaaten,
  • die Finanzmarktpolitik der EU,
  • die EU-Steuerpolitik.

Bei den Beratungen der zahlreichen Vorlagen, die die Kommission, der Rat oder das Europäische Parlament ins Verfahren einbringt, liegt der Fokus vor allem auf den zu erwartenden Haushaltswirkungen sowie auf dem effizienten Einsatz der EU-Mittel. Im Bereich der Finanzmarktregulierung spielen daneben auch volkswirtschaftliche und kapitalmarktrechtliche Erwägungen eine Rolle. So setzt sich die Senatsverwaltung für Finanzen für stabile Finanzmärkte, mehr Transparenz, die Stärkung des Verbraucherschutzes und für gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer (sogenanntes level playing field) ein.

Die Europäische Kommission und die Senatsverwaltung für Finanzen verfolgen das Ziel, eine gerechte und faire Besteuerung in den EU-Mitgliedstaaten zu verwirklichen. Dazu ist eine stärkere Harmonisierung der Steuergesetzgebung der EU-Mitgliedstaaten, mehr Transparenz sowie die Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen bzw. das Verhindern von Steuerhinterziehung erforderlich. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Administrierbarkeit steuerpolitischer Entscheidungen in der Finanzverwaltung.

Neben den fachlichen Einlassungen prüft die Senatsverwaltung für Finanzen stets auch die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips, die Verhältnismäßigkeit und die Rechtsgrundlage für das Handeln der EU. Im Bundesratsverfahren gibt es die Möglichkeit, eine Subsidiaritätsrüge zu erheben, wenn nach Auffassung der Länder eine Angelegenheit besser von den Kommunen, den Ländern oder vom Bund geregelt werden sollte.

Bund-Länder-Arbeitsgruppen

Die Mehrzahl der europäischen Rechtsnormen wird in der Bundesrepublik Deutschland von den Ländern ausgeführt. Häufig müssen die EU-Rechtsnormen noch in nationales Recht transferiert werden. Teilweise entfalten sie aber auch unmittelbare Geltung. Die vorausschauende Begleitung europäischer Gesetzgebung ist daher für die Berliner Finanzverwaltung von großer Bedeutung.

Vor allem die steuerpolitischen Vorhaben werden sowohl im Finanzausschuss des Bundesrates als auch in den Bund-Länder-Arbeitsgruppen beraten. In diesen Arbeitsgruppen treffen sich Expertinnen und Experten aus den Finanzverwaltungen der Länder und dem Bundesfinanzministerium, um aktuelle Gesetzesvorhaben zu erörtern. Die Senatsverwaltung für Finanzen nimmt an diesen Sitzungen teil, um gemeinsam mit den anderen Mitgliedern die Haltung Deutschlands für die Ratsarbeitsgruppen zu besprechen und die notwendige nationale Umsetzung von EU-Recht vorzubereiten.

Beauftragte des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union

Ferner beteiligt sich die Senatsverwaltung für Finanzen im Interesse aller Länder an Ratsarbeitsgruppen. So nimmt die Senatsverwaltung für Finanzen regelmäßig an den Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe „Steuerfragen Indirekte Besteuerung (Mehrwertsteuer)“ teil, soweit dies pandemiebedingt möglich ist, um die umsatzsteuerrechtlichen Interessen aller Länder auf EU-Ebene zu vertreten.

Zusammenarbeit mit dem Büro des Landes Berlin bei der EU

Die Senatsverwaltung für Finanzen steht zu allen finanzpolitisch bedeutsamen Themen im engen Austausch mit dem Büro des Landes Berlin bei der EU. Bei den Treffen mit der für Finanzen zuständigen Referentin der Landesvertretung in Brüssel werden regelmäßig finanzpolitische Fragen besprochen. Durch diesen direkten Austausch erlangt die Senatsverwaltung für Finanzen frühzeitig Kenntnis von finanzpolitisch relevanten Entwicklungen auf EU-Ebene. Diese Informationen sind für die Erarbeitung von Positionen und die Vertretung von Berliner Interessen äußerst hilfreich. Umgekehrt erhält das Büro in Brüssel Informationen über die Arbeitsergebnisse der mit den jeweiligen europapolitischen Themen befassten nationalen Gremien.

Strichännchen mit Checkliste und Stift

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