Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE)

Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) wurde 1994 als beratendes Gremium des Europarates eingerichtet.

Damit erhielten die deutschen Bundesländer erstmals die Gelegenheit, sich an der Arbeit des Europarates zu beteiligen. Dies ist von umso größerer Bedeutung, als viele im Rahmen des Europarates behandelten Themen (Schutz von nationalen Minderheiten, Medienfragen, Kultur, Erziehung, Sport, Umwelt- und Naturschutz, Sozialpolitik und Gesundheitswesen etc.) unmittelbar Länderkompetenzen berühren.

Der Kongress besteht aus der gleichen Anzahl von Mitgliedern wie die parlamentarische Versammlung des Europarates. Er hat momentan je 318 Mitglieder wobei Deutschland über insgesamt 18 Mitglieder verfügt, die zur Hälfte von den Kommunen und von den Bundesländern benannt werden.

Nach dem Ausscheiden von Herrn Alex Lubawinski aus dem Abgeordnetenhaus von Berlin zum Ende der letzten Legislaturperiode hat das Abgeordnetenhaus am 9. März 2017 Herrn Frank Zimmermann (SPD) zum Mitglied für die verbleibende 11. Amtsperiode des KGRE (2016 -2020) benannt.