Konzession Taxen (§ 47 PBefG)

Gesetzliche Grundlage

Informationen

Änderung des Betriebssitzes

Teilen Sie bitte jede Änderung schriftlich mit und fügen folgende Unterlagen bei:

  • Mietvertrag des neuen Betriebssitzes zur gewerblichen Nutzung (bei Untermietverträgen Einverständnis des Eigentümers und Bestätigung der gewerblichen Nutzung)
  • Gewerbeummeldung
  • ggfs. aktuellen Auszug aus dem Handelsregister
  • Geänderte Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Auszug aus der Genehmigungsurkunde im Original
  • Genehmigungsurkunde im Original
Gebühren:
  • neue Genehmigungsurkunde + 1. – 5. Auszug: 25,00 Euro
  • 6. – 10. Auszug zuzüglich: je 10,00 Euro
  • je weitere angefangene 5 Auszüge zuzüglich: 10,00 Euro

KFZ-Wechsel

Für Ihren Fahrzeugwechsel übersenden Sie bitte folgende Unterlagen:

  • Original Genehmigungsurkunde
  • Original Auszug aus der Genehmigungsurkunde
  • Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beide Seiten des neuen KFZ mit Eintrag „Taxe“
  • Einbaubestätigung Fiskal-Taxameter
  • Bescheinigung vom Eichamt
  • HU-Bericht und Abnahme nach § 41 BOKraft bei Gebrauchtwagen
  • HU-Bericht gemäß § 42 BOKraft bei Neuwagen
Gebühren:
  • neue Genehmigungsurkunde + Auszug: 25,00 Euro

Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass für die erstmalige Zulassung von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen auf ein Unternehmen bei der Zulassungsstelle der Genehmigungsbescheid für die jeweilige Verkehrsart vorgelegt werden muss. Die Genehmigungsurkunde oder der Auszug daraus sind nicht ausreichend. Diese Regelung gilt auch für Fahrzeugwechsel innerhalb eines bestehenden Genehmigungszeitraumes.

Ersatz-Genehmigungsurkunde / Ersatz Auszug

Bitte füllen Sie das Formular „Anzeige über den Verlust der Genehmigungsurkunde….“ aus (siehe Anträge).

Gebühren:
  • Ersatz-Urkunde: 20,00 Euro
  • Ersatz-Auszug: 10,00 Euro

Betriebsaufgabe

Bei Betriebsaufgabe übersenden Sie bitte folgende Unterlagen:

  • Original Genehmigungsurkunde
  • Original Auszug aus der Genehmigungsurkunde
  • eine kurze formlose, schriftliche Begründung (3-Zeiler genügt) versehen mit Name des Unternehmens, Datum der Aufgabe, sowie Namen des Geschäftsführers und Unterschrift.
  • Hinweis: Die Mitteilung der Betriebsaufgabe ist nicht im Voraus möglich.

Gebühren: keine

Anträge

  • Antrag Ersterteilung Taxen

    PDF-Dokument (983.3 kB)

  • Antrag Erneuerung Erweiterung Taxen

    PDF-Dokument (320.1 kB)

  • Mitteilung Änderung/Wechsel Geschäftsführer/Betriebsleiter

    PDF-Dokument (2.1 MB)

  • Anzeige über den Verlust der Genehmigungsurkunde und/oder Auszug Genehmigungsurkunde

    PDF-Dokument (780.8 kB)

Anlagen zu den Anträgen

  • Anlage 1 – Vermögensübersicht

    PDF-Dokument (710.1 kB)

  • Anlage 2 – Eigenkapitalbescheinigung und Zusatzbescheinigungen

    PDF-Dokument (111.4 kB)

  • Anlage 3 – Fahrzeugliste Taxen

    PDF-Dokument (79.7 kB)

  • Anlage 4 - Fahrerliste Taxen

    PDF-Dokument (95.5 kB)

Hinweise / Merkblätter

  • Hinweise zur Antragstellung im Taxenverkehr

    PDF-Dokument (166.3 kB)

  • Hinweise zu den Anlagen zum Antrag

    PDF-Dokument (134.2 kB)

  • Informationen zum Ersatz-Taxi

    PDF-Dokument (134.5 kB)

Aktuelles / Sonstiges

Übersicht über die Anzahl der konzessionierten Unternehmen und Fahrzeuge

Die aktuelle Übersicht finden Sie hier

Fiskaltaxameter

Ladeberechtigung am BER

Interessenbekundungsverfahren für Berliner Taxen am Flughafen BER

Die Auslosung der Ladeberechtigungen für Berliner Taxen am Flughafen BER wurde am 26.09.2023 durchgeführt. Es wurden 500 ab dem 01.11.2023 ladeberechtigte Taxen ausgelost und außerdem eine Nachrückerliste mit weiteren 150 Taxen ebenfalls per Auslosung erstellt. Das Ergebnis der Auslosung finden Sie hier: Ladeberechtigung für Berliner Taxen am Flughafen BER / Ergebnis der Auslosung
Mit Datum vom 24.03.2023 hat der Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald eine Aufstellordnung für ladeberechtigte und vorbestellte Taxen am Flughafen BER (Ebene 0) erlassen, die am 01.05.2023 in Kraft tritt. Diese Aufstellordnung wurde am 21.04.2023 im Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald veröffentlicht.

Barrierefreiheit nach § 64c PBefG

Am 01.08.2021 ist der neu eingefügte § 64c PBefG in Kraft getreten. Dieser sieht u.a. vor, dass beim Verkehr mit Taxen ab einer Anzahl von 20 Fahrzeugen eine Mindestverfügbarkeit von barrierefreien Fahrzeugen in Höhe von 5 % der von dem Unternehmer betriebenen Fahrzeugen gilt. Das bedeutet z.B., dass bei 20 betriebenen Fahrzeugen mindestens ein Fahrzeug barrierefrei sein muss.
Diese Regelung findet auf alle beim LABO gestellten Anträgen auf Erst- oder Neuerteilung von Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen Anwendung, über die noch zu entscheiden ist. Außerdem findet diese Regelung ab sofort ebenso Anwendung bei einem etwaigen Fahrzeugwechsel innerhalb des Geltungszeitraums der Genehmigung.
In diesem Zusammenhang wird auf die Möglichkeit einer Förderung derartiger barrierefreier Fahrzeuge (sog. Inklusionstaxis) durch das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) hingewiesen. Seit dem 2. Dezember 2022 können Anträge auf Förderung von E-Inklusionstaxis sowie Ein- und Umbauten von E-Taxis zu E-Inklusionstaxis bei der IBB Business Team GmbH über ein elektronisches Antragssystem gestellt werden. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie unter: www.ibb-business-team.de/welmo.

Das Team der WELMO-Förderung erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten
Mo, Di & Do, Fr: 10:00-14:00 Uhr
Telefon: 030/2125-4480
Mail: welmo@ibb-business-team.de

Eine Übersicht der Berliner Taxiunternehmen, die bereits mindestens eine Inklusionstaxe in ihrem Bestand haben, finden Sie hier.