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Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf

Hinweis für Sondermittelanträge für das Jahr 2012

Vergabe von Sondermitteln frühestens ab Juni 2012

In seiner 1. Sitzung vom 16. Dezember 2011 befasste sich der Haushaltsausschuss mit der Vergabe von Sondermitteln für das Jahr 2012. Dabei wurde festgestellt, dass es voraussichtlich erst im Juni 2012 einen vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Haushalt für die Haushaltsjahre 2012/2013 für das Land Berlin geben wird und dass bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Artikel 89 der Verfassung von Berlin die vorläufige Haushaltswirtschaft gilt. Während dieser Zeit dürfen nur die gesetzlich vorgeschriebenen sowie die zur Aufrechterhaltung der Verwaltung notwendigen Ausgaben getätigt werden. Freiwillige Leistungen wie etwa die Vergabe von Sondermitteln gehören nicht dazu.

Der Haushaltsausschuss sieht sich daher außerstande, Sondermittelanträge auf Förderung von Projekten zu behandeln und abzustimmen, deren Termin vor dem Ende der Haushaltssperre liegt. Eine nachträgliche Vergabe von Sondermitteln für bereits durchgeführte Projekte ist ebenfalls nicht möglich. D.h., Anträge auf Sondermittel sollten nur für solche Projekte gestellt werden, die nach dem Juni 2012 realisiert werden sollen.

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Info Sm

Ein Informationsblatt zu den Sondermitteln der BVV finden Sie hier. laden »

(Info Sm, 32452 KB)

Bezirksverordnetenvorsteher René Rögner-Francke weist auf die Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf hin, durch die die Möglichkeit besteht, solche für den Bezirk und seine Bürger wichtigen Projekte zu bezuschussen, die ohne diese Unterstützung nicht durchgeführt werden könnten.

1. Woher kommen die Sondermittel?

Die Sondermittel der BVV sind ein regulärer Teil des Bezirkshaushalts und stehen in einer Höhe von 50.000 Euro pro Jahr zur Verfügung (vgl. Kapitel 5950 Titel 97130 des Haushaltsplans).

Entsprechend §12 Abs. 2 Punkt 2 des Berliner Bezirksverwaltungsgesetzes(Externer Link) entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung über die Verwendung dieser Sondermittel.

Hierzu hat der Ältestenrat der BVV Steglitz-Zehlendorf in seiner 17. Sitzung vom 26. Juni 2001 eine Reihe grundlegender Kriterien zur Bewertung von Anträgen auf Sondermittel festgelegt, die im Folgenden näher erläutert werden.
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2. Wer kann wofür Sondermittel beantragen?

  • Antragsberechtigt sind vorrangig im Bezirk ansässige Vereine, Verbände, Organsationen, Einrichtungen, Kirchengemeinden usw.

  • Der Antrag muss sich auf ein konkretes und abgeschlossenes Projekt beziehen, z.B. den Kauf eines Gegenstandes oder die Durchführung einer Veranstaltung. Nicht möglich ist die laufende Förderung einer Einrichtung oder eines Projekts.

  • Als Projekt gilt in diesem Zusammhang alles, was dem Bezirk und seinen Bürgern zugute kommt und nicht durch andere öffentliche Mittel zu fördern wäre. In Frage kommen Veranstaltungen, Publikationen, Anschaffungen von Vereinen, Unterstützung der Beziehungen mit Partnerstädten des Bezirks (Reisen und Begegnungen) sowie besondere Vorhaben und (Sport-, Kinder-, Jugend-, Senioren-, Umwelt- und Behinderten-) Projekte im Bezirk und Ähnliches. (Vgl. hierzu die Übersicht der bisher durch Sondermittel geförderten Projekte.)
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3. Welches sind die Kriterien zur Vergabe von Sondermitteln?

  • Das zu bezuschussende Projekt soll in besonderer Weise für den Bezirk und seine Bürger von Bedeutung sein. Im Antrag ist dies entsprechend zu verdeutlichen.

  • Es genügt nicht, dass der Antragsteller lediglich im Bezirk ansässig ist, wenn sein eigentlicher Wirkungskreis einen größeren Bereich umfasst. Dies gilt selbst dann, wenn auch die Bewohner des Bezirk die Möglichkeit haben, von seiner Tätigkeit zu profitieren.

  • Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Vielmehr sollen die Sondermittel solche Projekte ermöglichen, die ohne diese Hilfe der BVV nicht durchführbar wären. Der Antragsteller hat daher auch immer seine finanzielle Situation in Bezug auf das Projekt zu erläutern.

  • Gleichzeitig bedeutet dies, dass Projekte nicht nachträglich gefördert werden können, etwa, indem der Antragsteller oder eine dritte Person Geld für das Projekt vorstreckt, um es sich dann aus den Sondermitteln rückerstatten zu lassen. In diesem Falle war die Realisierung auch ohne Sondermittel möglich. Dementsprechend sollten Anträge auf BVV-Sondermittel möglichst frühzeitig gestellt werden, d.h. ca. vier Monate, bevor das Geld benötigt wird. (Vgl. auch die unten näher erläuterte Zeitschiene.)

  • Die Realisierung eines Projekts soll nicht ausschließlich von der Finanzierung durch BVV-Sondermittel abhängen. D.h., der Antragsteller soll mindestens 50 Prozent der Mittel für das Projekt selbst aufbringen. Dem Antrag ist ein entsprechender Finanzierungs- und Kostenplan beizufügen.

  • Für die gleichen Projekte können Sondermittel nur alle zwei Jahre beantragt werden. Dies soll verhindern, dass einzelne Antragsteller BVV-Sondermittel fest in die Finanzierung ihrer Projekte ( - z.B. jährlich wiederkehrende Veranstaltungen - ) einplanen.

  • Es gibt keine Obergrenze für den beantragten Zuschuss. Es sollte jedoch beachtet werden, dass für die 50.000 Euro, die im Bezirkshaushalt pro Jahr an Sondermitteln zur Verfügung stehen, erfahrungsgemäß ca. 50 bis 60 Anträge eingehen. Anträge, die sich im dreistelligen bzw im unteren vierstelligen Bereich bewegen, haben daher eine größere Chance, bewilligt zu werden, als Bitten um höhere Beträge. Es muss in jedem Fall ein konkreter Betrag genannt werden, um den gebeten wird (also nicht: Wir bitten um einen großzügigen Zuschuss, oder Ähnliches). Die BVV nimmt diesen vom Antragsteller erbetenen Betrag bei ihren Beratungen zwar als Bezugspunkt; sie entscheidet jedoch selbst, ob sie genau diesen oder einen von ihr festgelegten anderen Betrag bewilligt.
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4. Wie frühzeitig sind Sondermittel zu beantragen?

Zeitschiene und Geschäftsgang

Aufgrund des Geschäftsgangs der Sondermittelanträge sind diese so früh wie möglich einzureichen. Bei termingebundenen Veranstaltungen, für die ein Zuschuss erbeten wird, sollte der Antrag mindestens vier Monate vorher gestellt werden; falls die Parlamentarischen (d.h. die Sommer-) Ferien in diesen Zeitraum fallen, ist eine noch frühere Antragstellung zweckmäßig.

Diese zeitliche Verzögerung bis zur Entscheidung über einen Sondermittelantrag ist vor allem auf die folgenden drei Punkte zurückzuführen: Um der BVV die Bewertung eines Antrags auf Sondermittel zu ermöglichen, wird zunächst die jeweils zuständige Fachabteilung des Bezirksamt um eine Stellungnahme gebeten (bei Anträgen von Sportvereinen wäre dies z.B. das Sportamt). Hierzu tritt die Fachabteilung an den Antragsteller heran und erbittet weitere Informationen, Unterlagen, ggf. Kostenvorschläge usw. Bis diese eingehen und bewertet werden können, vergeht erfahrungsgemäß einige Zeit. In den eingangs genannten Kriterien des Ältestenrats werden hierfür bis zu sechs Wochen veranschlagt.

Nach Eingang der Stellungnahme der Fachabteilung im BVV-Büro wird der Sondermittelantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haushaltsausschusses gesetzt, der darüber berät. Falls sich der Haushaltsausschuss die Bitte um Sondermittel zu eigen macht, stellt er seinerseits für die die nächste Sitzung der BVV den Antrag, dem Antragsteller Sondermittel in einer bestimmten Höhe zur Verfügung zu stellen. Da sowohl der Haushaltsausschuss wie auch die Bezirksverordnetenversammlung nur einmal im Monat tagen, ergibt sich hier ebenfalls eine gewisse zeitliche Verzögerung bis zur Abstimmung über den Sondermittelantrag durch die BVV. Erst nach der Bewilligung der Sondermittel durch die Bezirksverordnetenversammlung stehen diese dem Antragsteller zur Verfügung. (Vgl. hierzu auch den nächsten Punkt „Konsequenzen“.)

Nach einer Bewilligung von Sondermitteln durch die BVV nimmt die Fachabteilung Kontakt mit dem Antragsteller auf und führt mit diesem die weitere finanzielle Abwicklung durch. Nach dem Projektschluss ist mit der Fachabteilung auch die Endabrechnung durchzuführen. Dabei sind Mittel, die für das Projekt bewilligt, aber nicht ausgegeben wurden, zurückzuzahlen.

(Falls sich der Haushaltsausschuss die Bitte um Sondermittel nicht zu eigen macht und keinen Ausschussantrag für die BVV stellt, ist der Antrag bereits in diesem Stadium der Beratung erledigt. Der Antragsteller erhält eine entsprechende Mitteilung des BVV-Büros.)



Konsequenzen aus der Zeitschiene

  • Anträge sind möglichst frühzeitig zu stellen (mindestens vier Monate vor einem Termin). Die frühzeitige Kenntnis der Entscheidung der BVV ermöglicht dem Antragsteller auch eine bessere Weiterplanung seines Projekts.

  • Sehr kurzfristig gestellte Anträge, bei denen sich die Zeitschiene schon rein technisch nicht einhalten lässt, müssen vom BVV-Büro zurückgewiesen werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn eine zu bezuschussende Veranstaltung bereits vor der BVV stattfindet, die über die finanzielle Förderung zu entscheiden hätte, da eine nachträgliche Finanzierung bereits durchgeführter Projekte unzulässig ist.

  • Sondermittel können erst ab dem Zeitpunkt verausgabt werden, an dem sie von der BVV bewilligt wurden. D.h., bei der nach Projektschluss durchgeführten Endabrechnung dürfen keine Quittungen vorgelegt werden, die vor dem Sitzungsdatum der BVV ausgestellt wurden. Dies gilt auch dann, wenn der Haushaltsausschuss sich bereits für die Vergabe von Sondermitteln an den Antragsteller ausgesprochen und einen entsprechenden Ausschussantrag für die BVV gestellt hat.

  • Ein Bezirkshaushalt gilt immer nur für das laufende Jahr. Die am Anfang dieser Seite genannten 50.000 Euro, die jährlich als BVV-Sondermittel zur Verfügung stehen, sind Teil des Bezirkshaushalts und müssen daher nach ihrer Bewilligung von den Antragstellern noch im selben Haushaltsjahr ausgegeben werden. Auch die Endabrechnung mit der Fachabteilung ist noch vor Ende des Haushaltsjahres durchzuführen. Dies ist vor allem für die Antragsteller von Bedeutung, deren Anträge auf Sondermittel erst im Herbst von der BVV bewilligt wurden, da sie die Mittel anschließend möglichst rasch für den beantragten Zweck ausgeben und abrechnen müssen.

  • Da Sondermittel Teil des Bezirkshaushalts sind und sich Sondermittelanträge daher auf diesen beziehen, gelten die Anträge – genau wie der Bezirkshaushalt – immer nur für das jeweils laufende Jahr. D.h., Sondermittelanträge, über die die Bezirksverordnetenversammlung am Ende des Jahres noch nicht entschieden hat, verfallen mit Ablauf des Jahres. Sie können aber durch ein formloses Schreiben des Antragstellers für das neue Haushaltsjahr wiederbelebt werden und bleiben dann im Geschäftsgang.
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5. Wie beantrage ich Sondermittel der BVV?

Anträge auf BVV-Sondermittel sind formlos an folgende Adresse zu richten:

An
den Vorsteher der BVV Steglitz-Zehlendorf
Herrn René Rögner-Francke
Kirchstraße 1/3
14160 Berlin

Erläutern Sie darin das Projekt und seine Bedeutung für den Bezirk und seine Bürger. Nennen Sie den genauen Betrag, um den Sie bitten, und stellen Sie die finanziellen Gründe dar, aus denen Sie die Sondermittel der BVV benötigen. Fügen Sie bitte einen Kosten- und Finanzierungsplan bei. (Nach Eingang Ihres Antrags wird das Bezirksamt ggf. weitere Informationen von Ihnen erbitten.)
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6. Noch Fragen?

Weitere Fragen zu Sondermitteln der BVV beantwortet Ihnen gern das BVV-Büro unter der Telefonnummer 90 299 5314.
Ein Informationsblatt zu den Sondermitteln der BVV finden Sie hier.


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Die oben genannten Kriterien zur Bewertung von Anträgen auf Sondermittel legen fest, dass Schulpartnerschaften und Reisen in Partnerstädte gefördert werden, hier z.B. die Reise der Klasse 9b des Arndt-Gymnasiums in die italienische Partnerstadt Cassino (Beschluss Nr. 63 vom 24.04.2002):


Cassino


Cassino
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