Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsrecht und Entgelte der Berliner Volkshochschulen
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1. Vertrag
(1) Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung
und ihrer Annahme durch die Volkshochschule
zustande. Wird bei schriftlicher und fernmündlicher
Anmeldung bzw. Anmeldung per E-Mail die Annahme
von der Volkshochschule nicht ausdrücklich
erklärt, kommt der Vertrag mit der Aushändigung der
Anmeldebestätigung zustande. Nachträgliche Änderungen,
insbesondere das nachträgliche Geltendmachen von
Ermäßigungstatbeständen, kommen nicht in Betracht.
(2) Zum Beleg und als Quittung erhalten die Teilnehmenden
bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung (mit Ausnahme
der Anmeldung zu Einzelberatungen, Einstufungstests
und Präsentationen von Volkshochschularbeit) eine
Anmeldebestätigung. Die Teilnahmeberechtigung an der
Kinderbeaufsichtigung wird auf der Anmeldebestätigung
nachgewiesen. Die Anmeldebestätigung ist nicht
übertragbar.
(3) Die Verträge werden unter der Bedingung geschlossen,
dass die im Volkshochschulprogramm veröffentlichte
Mindestteilnehmerzahl erreicht wird; dies gilt für
abschlussbezogene Veranstaltungen mit mehr als einem
Semester Dauer nur für das erste Semester.
2. Leistungsumfang und Teilnahmevoraussetzung
(1) Der Umfang der Leistungen der Volkshochschule (Ort,
Zeit, Dauer, Kursthema, Bildungsziel) ergibt sich aus der
Beschreibung im Volkshochschulprogramm in der zum Zeitpunkt der
Anmeldung bekannt gemachten und in den Geschäftsräumen
ausgehängten bzw. ausgelegten und im Internet
veröffentlichten Fassung.
(2) Die Volkshochschule kann die Teilnahme an einer Veranstaltung
von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig
machen. Soweit möglich, wird über die erforderlichen
Voraussetzungen im Volkshochschulprogramm und im
Internet informiert.
3. Entgelte
(1) Über die allgemeinen Regelungen zur Höhe der Entgelte und über
die Ermäßigungsmöglichkeiten wird mit dem Volkshochschulprogramm
und im Internet informiert.
(2) Die Gesamtkosten für jede Veranstaltung (für Vollzahlende
und für Teilnehmende mit Anspruch auf Entgeltermäßigung)
werden im Volkshochschulprogramm und im Internet ausgewiesen.
(3) Der Anspruch auf Entgeltermäßigung ist bei der Anmeldung
durch Vorlage des erforderlichen gültigen Nachweises zu belegen.
Eine nachträgliche Ermäßigung gebuchter Lehrveranstaltungen
ist nicht möglich. Für bereits ermäßigte Veranstaltungen
wird keine weitere individuelle Ermäßigung gewährt.
4. Zahlungsmodalitäten
(1) Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der
tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung der im Programm
ausgewiesenen Kosten vor Beginn der Veranstaltung bei
der Volkshochschule.
(2) Barzahlung oder EC-Kartenzahlung erfolgt zum Zeitpunkt
der Anmeldung und ist nur in den Geschäftsstellen
der Volkshochschule möglich, die die Veranstaltung
durchführt.
(3) Bei der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren
(z. Zt. nur für deutsche Kreditinstitute möglich) wird das
Entgelt spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abgebucht.
(4) Kann eine Lastschrift wegen fehlerhafter Angaben der
Teilnehmenden oder des Teilnehmenden, mangelnder Kontendeckung
oder wegen einer entgegenstehenden Anweisung der Teilnehmenden
oder des Teilnehmenden an ihre bzw. seine Bank nicht
eingelöst werden, so hat die Teilnehmende oder der Teilnehmende
die entstehenden Kosten zu tragen. Die Volkshochschule kann
in einem solchen Fall den Vertrag kündigen und den Kursplatz
neu vergeben.
(5) Zahlung per Überweisung ist nur in Ausnahmefällen
nach Absprache mit der Volkshochschule möglich.
(6) Eine nachträgliche Rechnungsstellung auf den
Namen Dritter ist nicht möglich.
(7) In besonders begründeten Einzelfällen kann Ratenzahlung
vereinbart werden.
5. Teilnahmebescheinigung
Bei regelmäßig erfolgter Teilnahme an einer Lehrveranstaltung
(mindestens 70 Prozent) erstellt dieVolkshochschule auf
Wunsch eine Teilnahmebescheinigung.
Die erste Ausfertigung innerhalb eines Jahres
nach Beendigung der Veranstaltung ist unentgeltlich.
6. Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung
von dem oder der im Volkshochschulprogramm angekündigten
Kursleitenden geleitet wird.
(2) Wird eine Veranstaltung aufgrund einer zu geringen
Zahl von Anmeldungen nicht durchgeführt, erhalten die
Teilnehmenden das bereits entrichtete Entgelt und evtl.
Entgeltzuschläge, den Kostenbeitrag zur Kinderbeaufsichtigung
sowie die Verwaltungskostenpauschale
zurück.
(3) Können Teile von Veranstaltungen nicht in der
ursprünglich vorgesehenen Form durchgeführt werden
(z. B. wegen Verhinderung der Kursleitung oder der
Schließung von Veranstaltungsräumen), bietet die
Volkshochschule den Teilnehmenden insbesondere durch
Nachholen ausgefallener Veranstaltungsteile gleichwertigen
Ersatz. Kann ein gleichwertiger Ersatz nicht
angeboten werden, oder können Teilnehmende von dem
Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, werden die
Entgelte für nicht in Anspruch genommene Leistungen
zurückgezahlt. Einzelheiten dazu sind unter Nummer 9 Absatz
1 bis 4 geregelt.
(4) Schadenersatzleistungen in Geld sind – außer bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – der Höhe nach auf
das Entgelt für den laufenden Unterrichtsabschnitt
begrenzt.
7. Haftungsausschluss
(1) Für Unfälle und sonstige Schädigungen der Teilnehmenden
bzw. Diebstähle oder Schädigungen ihrer Sachen
während der Lehrveranstaltung haftet das Land Berlin
nur bei ihm zuzurechnendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Ausschluss gemäß Absatz 1 gilt nicht, wenn die Volkshochschule
Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des
Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei
einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
der oder des Teilnehmenden.
(3) Für Unfälle und sonstige Schädigungen während des
Hin- bzw. Rückweges zu bzw. von den Veranstaltungen
übernimmt das Land Berlin keine Haftung.
8. Pflichten der Teilnehmenden
(1) Bei jeder Teilnahme an einer Lehrveranstaltung der
Volkshochschule ist die namentliche Eintragung in die
Anwesenheitsliste (durch Kurzzeichen) erforderlich.
(2) Auf Verlangen ist die Anmeldebestätigung vorzuzeigen.
Ist dies nicht möglich, kann die Teilnehmende oder der Teilnehmende
von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden,
wenn die Teilnahmeberechtigung nicht auf andere Weise
nachgewiesen werden kann. Dies gilt auch für die Kinderbeaufsichtigung.
(3) Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer ist verpflichtet, die von ihr
oder ihm benutzten Geräte, Einrichtungen und Veranstaltungsräume
der Volkshochschule sorgsam zu behandeln sowie
die Hausordnung und die Brandschutzordnung der
Gebäude, in denen die Veranstaltungen stattfinden,
sowie eventuelle Rauchverbote zu beachten.
9. Rücktritt und Kündigung durch die Volkshochschule
((1) Die Volkshochschule kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn
kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die
Volkshochschule nicht zu vertreten hat (z.B.wegen Verhinderung
der Kursleitung oder Schließung von Veranstaltungsräumen),
ganz oder teilweise nicht stattfinden kann.
(2) Die Volkshochschule kann den Vertrag während eines Unterrichtsabschnittes
mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die
tatsächliche Teilnehmerzahl einer Lehrveranstaltung dauerhaft
(mindestens an drei aufeinander folgenden Veranstaltungsterminen)
unter die unterrichtsmethodisch gebotene
Mindestzahl von Teilnehmenden sinkt.
(3) Wird eine Veranstaltung nicht durchgeführt, erhalten die
Teilnehmenden das bereits entrichtete Entgelt und evtl. Entgeltzuschläge,
den Kostenbeitrag zur Kinderbeaufsichtigung
sowie die Verwaltungskostenpauschale zurück.
(4) Wird eine Veranstaltung nur teilweise durchgeführt, werden
die Entgelte für nicht in Anspruch genommene Leistungen
zurückgezahlt. Gleiches gilt für den Kostenbeitrag zur Kinderbeaufsichtigung.
Eine Rückerstattung der Verwaltungskostenpauschale
sowie von Auslagen für in Anspruch genommene
Verbrauchsmaterialien ist ausgeschlossen. In
Fällen, in denen eine Berechnung der erbrachten Teilleistung
unzumutbar wäre (insbesondere, wenn die erbrachte
Teilleistung für die Teilnehmenden ohne Wert ist), erhalten
die Teilnehmenden das entrichtete Entgelt, erhobene Entgeltzuschläge,
ggf. den Kostenbeitrag zur Kinderbeaufsichtigung
sowie die Verwaltungskostenpauschale zurück.
(5) Die Volkshochschule kann den Vertrag während eines Unterrichtsabschnittes
aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung
kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in
den in Absatz 1 und 2 beschriebenen sowie in folgenden
Fällen vor:
a) bei nicht erfolgter Zahlung des Entgeltes bzw. bei nicht
rechtzeitiger Zahlung vereinbarter Raten,
b) bei fehlenden persönlichen oder sachlichen Voraussetzungen
für die Teilnahme an der Lehrveranstaltung gemäß Nummer
2 Absatz 2,
c) bei gemeinschaftswidrigem Verhalten,
d) bei beachtlichen Verstößen gegen die Hausordnung.
(6) Kündigt die Volkshochschule gemäß Absatz 5 wegen fehlender
persönlicher und sachlicher Voraussetzungen für die Teilnahme,
so werden gegebenenfalls die Entgelte für nicht in
Anspruch genommene Leistungen wie unter Absatz 4
beschrieben zurückgezahlt.
10. Kündigung und Widerruf durch die Teilnehmenden
(1) Die Teilnehmende oder der Teilnehmenden kann den Vertrag
schriftlich, persönlich, per FAX oder per E-Mail in der Geschäftsstelle
der Volkshochschule kündigen.
(2) Eine telefonische Mitteilung, die Abmeldung bei der Kursleitenden
oder dem Kursleitenden oder das Fernbleiben vom
Kurs gelten nicht als Kündigung.
(3) Die Kündigung wird von der Volkshochschule schriftlich bestätigt.
Kündigungen per E-Mail können per E-Mail bestätigt
werden.
(4) Bei einer Kündigung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
werden das Entgelt, evtl. Entgeltzuschläge sowie ggf. der Kostenbeitrag
zur Kinderbeaufsichtigung unter Einbehaltung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Berlin Mitte (2)
Fortsetzung: Allgemeine Geschäftsbedigungen
einer Pauschale in Höhe von 6 ¤ erstattet. Bei einer Kündigung
ab dem 13. Tag bis einen Werktag vor Veranstaltungsbeginn
werden das Entgelt, evtl. Entgeltzuschläge sowie ggf.
der Kostenbeitrag zur Kinderbeaufsichtigung unter Einbehaltung
einer Pauschale in Höhe von 12 ¤ erstattet. Entgelte
unter 12 ¤ werden in voller Höhe fällig.
(5) Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch
auf Erstattung des Entgeltes, evtl. Entgeltzuschläge,
der Verwaltungskostenpauschale sowie ggf. des Kostenbeitrages
zur Kinderbeaufsichtigung.
(6)Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist,
das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat
die Teilnehmende oder der Teilnehmende die Volkshochschule
auf den Mangel schriftlich hinzuweisen und ihr innerhalb
einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit
zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies
nicht, kann die Teilnehmende oder der Teilnehmende nach
Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(7) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften)
bleibt unberührt.
(8) Soweit die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule
aus öffentlichen Mitteln gefördert wird und die Förderungsbedingungen
weitergehende Kündigungsmöglichkeiten
zulassen als in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehen,
werden den Teilnehmenden diese eingeräumt.
11. Urheberschutz
Das Kopieren und die Weitergabe von Lehrmaterialien
ist ohne Genehmigung nicht gestattet.Fotografieren,
Filmen und Aufnahmen auf Tonträgernin den
Lehrveranstaltungen sind ohne Genehmigung
nicht gestattet.
12. Speicherung personenbezogener Daten
(1) Zum Zwecke der Verwaltung der Lehrveranstaltungen
setzen die Volkshochschulen eine automatisierte Datenverarbeitung
ein.
(2) Mit der Anmeldung werden folgende Daten erhoben:
Name, Vorname, Titel, Anschrift, Alter, Geschlecht,
Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Ermäßigungsgrund,
Kursnummer, Semester, Kurstitel und Entgelt, im Falle
einer Einzugsermächtigung die Bankverbindung. Zu
statistischen Zwecken wird die Einteilung in Altersgruppen
sowie die Angabe männlich/weiblich anonymisiert
weiterverarbeitet.
(3) Beim Lastschrifteinzugsverfahren werden Name,
Vorname, Bankverbindung, Entgelt und Veranstaltungsnummer
an die Hausbanken der Volkshochschulen
übermittelt.
(4) Für die Speicherung und Verarbeitung der erforderlichen
Daten für die Programmabwicklung über die
Volkshochschul-Datenbank ist die Einverständniserklärung
der Teilnehmenden oder des Teilnehmenden im Rahmen der
geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erforderlich
(Unterschrift auf dem Anmeldeformular bzw. Ankreuzen
der entsprechenden Passagen bei der Onlineanmeldung).
Ohne die Einverständniserklärung ist die Anmeldung
nicht möglich.
13. Sonderveranstaltungen
Es gelten die Merkblätter der veranstaltenden Volkshochschulen.
Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB bei Fernabsatzverträgen
„Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne
Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,
jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung
unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1
und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1
BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Volkshochschule Berlin Mitte
Linienstr. 162
10115 Berlin
Fax 030 9018 37488
Mail info.city-vhs@berlin.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen
(z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene
Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit
ggf.Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die
vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis
zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur
Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt
werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden
Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt
ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung“
Auszug aus der gültigen Entgeltordnung
Entgelte
Der Basiswert für das Entgelt beträgt 1,95 Euro je Unterrichtseinheit
(45 Minuten).
Entgeltermäßigungen
Folgende Personen zahlen ein ermäßigtes Entgelt in Höhe von
50 Prozent je Unterrichtseinheit:
a) Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe und Grundsicherung,
b) Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II und
Sozialgeld,
c) Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz,
d) Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld,
e) Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld,
f) Empfängerinnen und Empfänger des Kindergeldzuschlages,
g) Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Ausbildungsoder
Arbeitsplatz bis zur Aufnahme der weiteren Ausbildung,
längstens bis zwölf Monate nach Abschluss der Schule,
h) Schülerinnen und Schüler bei Vorlage eines aktuellen Schülerausweises
mit entsprechendem Vermerk oder eines aktuellen
Bescheides über Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz,
i) Studierende an Fachschulen bei Vorlage eines aktuellen Studierendenausweises,
j) Studierende an Hochschulen bei Vorlage eines Studierendenausweises
oder einer Immatrikulationsbescheinigung für das
gültige Semester bzw. mit gültigem Semesterstempel,
k) Auszubildende bei Vorlage des Ausbildungsvertrages und
Praktikantinnen und Praktikanten bei Vorlage einer entsprechenden
Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin
bzw. der Praktikumleitung,
l) Wehrpflichtige bei Vorlage eines Dienstausweises und Zivildienstleistende,
die sich als solche ausweisen,
m) noch nicht schulpflichtige Kinder in Eltern-Kind-Veranstaltungen.
Entgeltzuschläge
Die Volkshochschule kann (z.B. für die Inanspruchnahme von Verbrauchsmaterialien,
die Nutzung technischer Einrichtungen und
Geräte usw.) Entgeltzuschläge erheben.
Verwaltungskostenpauschale
Je Kurs ist bei der Anmeldung eine Verwaltungskostenpauschale
in Höhe von 3,00 Euro zu erheben.
Kinderbeaufsichtigung
Für Kinderbeaufsichtigung ist je Kind ein Kostenbeitrag von 0,26 Euro
pro Unterrichtseinheit der besuchten Lehrveranstaltung, maximal
jedoch 15,00 Euro pro Semester zu entrichten.