Bebauungsplan VII-165

für die Grundstücke
Heerstraße 94/96 und 98/104 (teilweise)
im Bezirk Charlottenburg

  • Bebauungsplan VII-165

    Plangröße 840 × 594 mm

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  • Bebauungsplan VII-165 Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  2. Die nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wege und Zufahrten. Werbeanlagen sind unzulässig.
  3. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.